Infinus: Staatsanwaltschaft ermittelt weiter

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Infinus: Staatsanwaltschaft ermittelt weiter



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/INFINUS.html Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt weiter im Skandal um die Infinus-Gruppe. Dabei kam es nach Medienberichten jetzt zu Durchsuchungen bei mehreren Versicherern.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Dabei richten sich die Ermittlungen ausdrücklich nicht gegen die Versicherer. Vielmehr dienen diese als Zeugen.

Denn Lebensversicherungen spielen im Skandal um die Infinus-Gruppe eine wichtige Rolle. Wie "fonds professionell" online berichtet, hat die Infinus-Gruppe im großen Stil Lebensversicherungen abgeschlossen. Die Provisionen dafür sollen dann über Umwege als Gewinn in den Bilanzen der Konzernmutter Future Business (FuBus) gelandet sein. So sollen die Bilanzen manipuliert worden sein, um für Anleger attraktiver zu erscheinen. Rund 40.000 Anleger haben bei der FuBus / Infinus-Gruppe investiert und fürchten nun um ihr Geld. Die Rede ist von einem ausgeklügelten Schneeball-System, mit dem die Anleger um ihr Geld geprellt wurden. Etliche Firmen aus der Infinus-Gruppe mussten inzwischen Insolvenz anmelden.

Bei den Durchsuchungen bei den Versicherern sollen nun weitere Unterlagen als Beweismaterial beschlagnahmt worden sein. Möglich, dass schon in absehbarer Zeit Anklage gegen die beschuldigten Personen aus dem Infinus-Umfeld erhoben wird.

Für die betroffenen Anleger ist es allerdings nicht nur wichtig, ob und wann Anklage erhoben wird, sondern auch und besonders, ob sie etwas von ihrem investierten Geld wiedersehen werden. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können möglicherweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anlagevermittler hätten ihre Kunden objekt- und anlegergerecht beraten müssen. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage.



Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatz kann Prospekthaftung sein. Denn die Angaben im Emissionsprospekt müssen vollständig sein und der Wahrheit entsprechen, damit sich der Kunde ein zutreffendes Bild von der Kapitalanlage machen kann. Sollten die Angaben falsch, unvollständig oder irreführend sein, kann Schadensersatz auf Rückabwicklung der Anlage geltend gemacht werden.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 16.09.2014 - 10:30 Uhr
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