Wölbern Invest: Nächster Fonds insolvent ? Anleger können widerrufen
Eine Information des Deutschen Verbraucherschtzrings e.V. (DVS)
Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern(firmenpresse) - 16. September 2014. Erneut schlechte Nachrichten aus dem Hause Wölbern Invest (Hamburg). Das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds "Holland 52" ist Anfang September eröffnet worden. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) sieht Rettungsmöglichkeiten für Anleger.
Nach den Immobilienfonds Holland 54, 55 und 56 scheint nun auch der Fonds 52 insolvent zu sein. Beim Amtsgericht Hamburg wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Als Verwalter wurde, wie bei den anderen Fonds auch, der Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt bestellt. Die Schieflage des Holland 52-Fonds entstand, da die Mietverträge der Immobilie in Amsterdam demnächst auslaufen und es keinen Nachmieter gibt.
Hoffnung für darlehensfinanzierte Anlagen
Investoren, die ihre Anlage über ein Darlehen des Bankhauses Wölbern getätigt haben, können ihren drohenden Verlust möglicherweise vermeiden. Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS (www.dvs-ev.net): "Derartige Darlehen können auch heute noch widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Und wenn die Anlage vertraglich direkt an den Darlehensvertrag gebunden war, so kann die Fondsbeteiligung dementsprechend nichtig werden." Das positive in dieser Konstellation: In diesem Fall gibt es keine Verjährungsfrist für den Widerruf. "Selbst wenn der Vertrag älter als 10 Jahre ist", so die DVS-Geschäftsführerin, "kann er heute noch widerrufen werden."
Der DVS empfiehlt Anlegern, die ihren Fondskauf über ein Wölbern-Darlehen getätigt haben, die Unterlagen von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Seit 2013 gibt es beim DVS eine Arbeitsgemeinschaft Wölbern Invest.
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Datum: 16.09.2014 - 10:35 Uhr
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