Geburtsstaat Vertriebene
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Geburtsstaat Vertriebene
Joachim Herrmann: "Recht auf die Heimat gilt für alle Vertriebenen ? Geburtsstaat im Melderegister muss Völkerrecht entsprechen"
Das Bundesinnenministerium hatte für die Melderegistereintragung des Geburtsstaates bei Vertriebenen ein bundeseinheitliches Vorgehen angeregt. Demnach sollen nur die Personen als im Inland geboren erfasst werden, die bis zum 2. August 1945 jenseits von Oder und Neiße im Deutschen Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 geboren sind. Personen mit Geburtsdatum nach dem 2. August 1945 seien dagegen im Melderegister als im Ausland geboren zu erfassen. Herrmann: "Der 2. August 1945 - die Unterzeichnung des Potsdamer Vertrags - ist als Stichtag weder rechtlich noch historisch zwingend. Es war immer die Rechtsposition Deutschlands, dass das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 über den Potsdamer Vertrag hinaus fortbestanden hat. Erst durch den Zwei-plus-Vier?Vertrag vom 12. August 1990 wurden die neuen Grenzen, allerdings erst mit Wirkung für die Zukunft bestätigt. Das Bundesinnenministerium sollte das Völkerrecht respektieren und die Möglichkeit schaffen, dass alle deutschen Meldebehörden mit der Frage, wie die nach dem 2. August 1945 im heutigen Polen geborenen Vertriebenen melderechtlich erfasst werden, flexibel umgehen können. Nur so können wir den Interessen und dem Heimatempfinden unserer Vertriebenen Rechnung tragen."
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Datum: 17.08.2009 - 16:48 Uhr
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