Saarbrücker Zeitung: Maas sieht wegen Verschärfung des Sexualstrafrechts keine Gefahr einer Klageflut
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befürchtet wegen der am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen
schärferen Gesetze gegen Kinderpornografie und Cybermobbing keine
Klagewelle. Maas sagte der "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstagausgabe):
"Eine Prozessflut wird es nicht geben". So richte sich die neue
Regelung zur Kinderpornographie gegen die Verbreitung unbefugt
hergestellter Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen. "Mit solchen
Fotos darf niemand schmutzige Geschäfte machen". Alles was zum
normalen Alltag gehöre, werde hingegen nicht erfasst, betonte Maas.
Als Beispiel nannte er Fotos, die Eltern von ihren Kindern am Strand
machen. Maas widersprach auch dem Einwand, die geplante Strafbarkeit
der Veröffentlichung bloß stellender Bilder auch von Erwachsenen
schaffe eine rechtliche Grauzone. Mit solchen Bildern beginne zumeist
das so genannte Cybermobbing, "was furchtbare Folgen für die
Betroffenen haben kann", sagte der Minister. Strafbar sei künftig
nur, wenn die Bilder dem Ansehen der Person erheblich schadeten. In
der Regel werde das Delikt nur auf Antrag verfolgt werden, "ähnlich
wie zum Beispiel bei der Beleidigung". Auch die
Presseberichterstattung bleibe uneingeschränkt möglich. "Was vom
Presserecht gedeckt ist, passiert nicht unbefugt im Sinne unserer
Neuregelungen", sagte Maas.
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Datum: 18.09.2014 - 03:00 Uhr
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