Schulwegunfälle auf Bahnanlagen – Ratgeber
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Natürlich sind auch Schulwegunfälle auf Bahnanlagen grundsätzlich von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. „Aber nur der direkte Weg von und zur Schule“, warnt Jürgen Buck. Weitere Gefahren drohen Schülern, die nun täglich mit Bus, Zügen und S-Bahnen zum Unterricht pendeln. Spielen auf den Gleisen, abgekürzte Wege über Gleisanlagen, Rangeleien um den besten Platz, Toben auf dem Bahnsteig und Straßenrand. Leider liest man immer wieder von schrecklichen Unfällen, bei denen Kinder von Zügen, S-Bahnen oder Autos erfasst und tödlich verletzt werden. Oder dass die Verletzungen zu einer Invalidität mit lebenslanger Behinderung führten.
Da der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht ausreichend ist, rät der GVI-Fachmann den Eltern dringend zu einer privaten Unfallversicherung für ihre Kinder mit einer ausreichenden Kapitalleistung für den Invaliditätsfall. Im Ernstfall können somit zumindest die finanziellen Sorgen und Probleme aufgefangen werden.
Eltern finden kostenlose und ausführliche Informationen mit Ratgebern über „Schulwegunfälle und Versicherungsschutz“ unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.
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Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 18.09.2014 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1109848
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.09.2014
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