Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Mindestlohn im Ausland

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Mindestlohn im Ausland

ID: 1110218
(ots) - Das deutsche Mindestlohn-Gesetz gilt in
Deutschland, aber nicht im Ausland. Hat da jemand ein anderes Urteil
des Europäischen Gerichtshofes erwartet? Für den Arbeitnehmer in
Rumänen oder Bulgarien mag es auf den ersten Blick eine schöne
Vorstellung sein, trotz niedrigerer Lebenshaltungskosten nach
deutschem Recht bezahlt zu werden. Doch was wäre die Folge? Kein
Auftragnehmer würde bei gleichen Kosten und niedrigerer Produktivität
noch Arbeiten an Subunternehmer weiterreichen. Der Arbeitnehmer hätte
statt eines höheren überhaupt keinen Lohn mehr. Etwas Anderes ist es,
wenn polnische Bauarbeiter oder rumänische Fleischzerleger nach
Deutschland geholt werden, um hier zu arbeiten. Dann haben sie auch
nach dem EuGH-Urteil weiter Anrecht auf deutschen Mindestlohn.
Schließlich sind sie hier auch mit den hiesigen Lebenshaltungskosten
konfrontiert. Was heute für unterschiedliche Lohnniveaus in
Deutschland und Osteuropa gilt, galt nach 1989 einige Zeit auch
innerhalb Deutschlands. Hier geht diese Phase jetzt zu Ende. Die
Angleichung der Lebensverhältnisse muss auch in der EU Ziel bleiben.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Börsen-Zeitung: Ladehemmung, Kommentar zur Geldpolitik der EZB von Stephan Lorz Rheinische Post: RWE erwägt Zusammenlegung von Deutschland AG und Vertriebs AG
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.09.2014 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1110218
Anzahl Zeichen: 1357

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Wirtschaft (allg.)



Diese Pressemitteilung wurde bisher 133 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Mindestlohn im Ausland"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

NRW: Polizei überwacht afghanischen Sexualtäter ...

Im Kreis Herford (NRW) wird ein afghanischer Sexualstraftäter in Absprache mit dem Landeskriminalamt "engmaschig" von der Polizei überwacht. Der 24-Jährige, der als rückfallgefährdet gilt, hatte nach einer Sexualtat eine Haftstrafe von ...

Merz über Scholz: "Kapitulation des Rechtsstaats" ...

Union-Kanzlerkandidat Friedrich Merz kritisiert Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen seiner rechtlichen Bedenken gegen den Fünf-Punkte-Plan der Union zur Kurswende in der Migrationspolitik. "Wenn ich diese Einwände von der Bundesregierung und ...

Alle Meldungen von Westfalen-Blatt


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z