Haftpflichtversicherungen - Schäden durch Kinder oft nicht gedeckt

Haftpflichtversicherungen - Schäden durch Kinder oft nicht gedeckt

ID: 111212

Haftpflichtversicherungen - Schäden durch Kinder oft nicht gedeckt



(pressrelations) - >Die private Haftpflichtversicherung zahlt bei durch eigene Kinder verursachte Schäden grundsätzlich erst ab einem Alter von sieben Jahren, im Straßenverkehr sogar erst ab zehn Jahren. Kinder sind zwar bei ihren Eltern mitversichert. Doch bis zu diesem Alter sind sie deliktunfähig. Darauf weist die Zeitschrift Finanztest in ihrer September-Ausgabe hin.

In der Regel greift die Haftpflicht erst bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht, also wenn z. B. die Eltern nicht auf das Kind aufgepasst haben. Der Umfang der Aufsichtspflicht kann jedoch variieren, wie jüngst ein Urteil des Bundesgerichtshofes bewies. Nur rund die Hälfte der 140 von Finanztest getesteten Familientarife bieten ergänzenden Schutz an. Dieser ist meist auf 5000 Euro beschränkt. Dennoch empfiehlt Finanztest Familien mit kleinen Kindern einen solchen Schutz. Eine Auswahl der günstigsten bzw. der Tarife mit einer besseren Absicherung befindet sich im aktuellen Heft.

Nicht nur bei deliktunfähigen Kindern ist der Schutz bei der privaten Haftpflichtversicherung begrenzt. Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen sind in der Regel genauso wenig versichert wie Schäden durch Gefälligkeitshandlungen. Wer beim Nachbarn Blumen gießt oder Freunden beim Umzug hilft, macht also besser nichts kaputt.

Die meisten Verbraucher empfinden solche Schadensfälle als Lücke im Versicherungsschutz. Finanztest widmet diesem Thema jetzt eine neue Serie.

Der ausführliche Bericht findet sich in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de .


URL: www.test.de


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Die wirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik Deutschland im August 2009 [1] Ethisch-ökologische Banken - Großer Zulauf dank enttäuschter Kunden
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 18.08.2009 - 17:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 111212
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 333 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Haftpflichtversicherungen - Schäden durch Kinder oft nicht gedeckt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

STIFTUNG WARENTEST (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Stiftung Warentest - Ein Institut zur Warenprüfung ...

Die Stiftung Warentest wurde am 4. Dezember 1964 als unabhängige Verbraucherorganisation ins Leben gerufen. Grund für die Gründung des Institutes war ein 1962 durch die damalige Bundesregeierung unter Konrad Adenauer vorausgegangener Bechluss, won ...

Fast 50 Prozent weniger Auszahlung als versprochen ...

Lebens- und private Rentenversicherer haben jahrzehntelang Erwartungen geweckt, die sie oft nicht erfüllen. Langjährige Kunden erhalten bis zu knapp 50 Prozent weniger Leistung als ihnen beim Abschluss der Versicherung in Aussicht gestellt worden ...

Alle Meldungen von STIFTUNG WARENTEST


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z