2.539 Asylbewerber im Juli 2009

2.539 Asylbewerber im Juli 2009

ID: 111235

2.539 Asylbewerber im Juli 2009



(pressrelations) - >Im Juli 2009 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.539 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber ist im Vergleich zum Vormonat um 587 Personen (30,1 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat Juli 2008 um 746 Personen (41,6 Prozent) gestiegen.

Von Januar bis Juli 2009 lag die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um 2.190 Personen (17,1 Prozent) höher.

Im Juli 2009 kamen gegenüber dem Vormonat deutlich mehr Asylbewerber aus dem Irak (Juni: 430, Juli: 647) und aus Afghanistan (Juni: 201, Juli: 324).

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Juli 2009 2.539 Personen (Vormonat: 1.952 Personen) Asyl beantragt.

Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 587 (30,1 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Juli 2008: 1.793 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im Juli 2009 um 746 (41,6 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im Juli 2009 waren:
Zum Vergleich
Mai Juni Juli
1. Irak 397 430 647
2. Afghanistan 144 201 324
3. Türkei 116 113 139
4. Kosovo 115 133 104
5. Vietnam 91 94 100
6. Iran 47 56 84
7. Indien 62 63 82
8. Syrien 80 67 69
9. Russische Föderation 48 67 65
10. Georgien 28 49 65

Neben den 2.539 Personen, die im Juli 2009 erstmals Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt haben (Erstanträge), wurden 467 erneute Asylanträge nach Rücknahme oder Ablehnung eines früheren Asylantrags gestellt (Folgeanträge).

Im Juli 2009 hat das Bundesamt über die Anträge von 2.819 Personen (Vormonat: 2.576) entschieden.

Insgesamt 887 Personen (31,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 35 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 852 Personen (30,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.



Darüber hinaus hat das Bundesamt im Juli 2009 bei 185 Personen (6,6 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt, z.B. weil im Herkunftsland die Todesstrafe, die Folter oder andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit konkret droht.

Abgelehnt wurden die Anträge von 1.047 Personen (37,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z. B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 700 Personen (24,8 Prozent).

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis Juli 2009 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis Juli 2009 haben insgesamt 15.028 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (12.838 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 2.190 Personen (17,1 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Juli 2009:

1. Irak 3.825 Personen
2. Afghanistan 1.445 Personen
3. Türkei 871 Personen
4. Kosovo 788 Personen
5. Vietnam 763 Personen
6. Syrien 469 Personen
7. Russ. Föderation 467 Personen
8. Iran 454 Personen
9. Nigeria 422 Personen
10. Indien 400 Personen

Neben den 15.028 Erstanträgen wurden insgesamt 3.300 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis Juli 2009 hat das Bundesamt 16.854 Entscheidungen (Vorjahr: 12.306) getroffen.

Insgesamt 5.261 Personen (31,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 268 Personen (1,6 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 4.993 Personen (29,6 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Juli 2009 bei 860 Personen (5,1 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 6.248 Personen (37,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.485 Personen (26,6 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Juli 2009 20.023, darunter 15.883 Erstanträge und 4.140 Folgeanträge (Vormonat: 19.739 anhängige Verfahren, davon 15.595 Erst- und 4.144 Folgeanträge).


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Datum: 18.08.2009 - 18:34 Uhr
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