Kabinettsbeschluss zum Elektromobilitätsgesetz - Förderung aller emissionsarmen Kraftstoffe erforderlich
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die heute im Kabinett beschlossene Förderung von Elektromobilität als
unzureichend. "Die geplante Förderung allein von Elektrofahrzeugen
überzeugt nicht. Wenn die Bundesregierung tatsächlich die klima- und
umweltschädlichen Auswirkungen des Straßenverkehrs verringern will,
dann müssen alle emissionsarmen Fahrzeuge berücksichtigt und auch
gasbetriebene Autos integriert werden", so Rainer Scharr,
Vorsitzender des DVFG.
In Deutschland fahren derzeit über eine halbe Million Fahrzeuge
mit dem alternativen Kraftstoff Autogas, auch LPG (Liquefied
Petroleum Gas) genannt. Autogas verbrennt CO2-reduziert und im
Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen mit drastisch verringerten
Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerten. Damit gibt es bereits heute
eine emissionsarme Alternative im Straßenverkehr, um Schadstoffe in
der Luft zu reduzieren. Eine gesetzliche Förderung - etwa durch
Befreiung von Parkgebühren oder durch weitere Privilegien im
Straßenverkehr - würde auch der Verbreitung von umweltfreundlichen
Autogas-Fahrzeugen neuen Schub geben, so Scharr weiter. Das
Umweltbundesamt konstatiere für die Bundesrepublik jährlich 47.000
vorzeitige Todesfälle durch verunreinigte Luft. Vor diesem
Hintergrund und angesichts der wiederholten Überschreitung EU-weit
geltender Schadstoffgrenzwerte in Deutschland sei es erstaunlich,
dass die Bundesregierung nicht jede Gelegenheit nutze, um
schadstoffarme Mobilität insgesamt zu stärken.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt
CO2-reduziert sowie nahezu schadstofffrei. Flüssiggas wird als
Kraftstoff, für Heiz- und Kühlzwecke, als Prozesswärme in der
Industrie und im Freizeitbereich eingesetzt.
Pressekontakt:
Ursula Megies
Tel.: 030 / 29 36 71 - 19
E-Mail: presse@dvfg.de
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Datum: 24.09.2014 - 12:44 Uhr
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