Emissionsarme Alternativen: Lkw-Mautbefreiung bleibt unter ihren Möglichkeiten / Deutscher Verband Flüssiggas kritisiert fehlende Förderung für Flüssiggas-Antriebe
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zum Bundfernstraßenmautgesetz lässt Flüssiggas-Antriebe als CO2- und
schadstoffarme Option außen vor. Damit hat die Politik eine weitere
Chance verpasst, die Vorteile des Kraftstoffes für eine schnelle
Verbesserung der Luftqualität zu nutzen, kritisiert der Deutsche
Verband Flüssiggas e. V. (DVFG).
"Den Ansatz, über Mautbefreiungen klimafreundliche Mobilität zu
fördern, begrüßen wir ausdrücklich. Dass allerdings Flüssiggas als
emissionsarmer Kraftstoff hierbei nicht berücksichtigt wurde, ist
nicht akzeptabel", erklärt Rainer Scharr, Vorsitzender des DVFG. Als
Pkw-Kraftstoff Autogas spart Flüssiggas schon heute 400.000-500.000
Tonnen CO2 pro Jahr ein. Im Vergleich zu Diesel-Fahrzeugen lässt sich
der CO2-Ausstoß mit Autogas um 23 Prozent senken. Die
Stickoxid-Emissionen fallen bis zu 51mal niedriger aus. "Eine
Mautbefreiung für Lkw mit Flüssiggas-Antrieben hätte einen effektiven
Marktanreiz bedeutet, um Investitionen in innovative
Flüssiggas-Motorentechnologie zu fördern", sagt Scharr. Warum die
Politik diese Chance nicht nutze, sei nicht nachvollziehbar.
Energieträger Flüssiggas: Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan,
Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck
flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm.
Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke,
in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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Sabine Egidius
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Datum: 22.10.2018 - 10:15 Uhr
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