Verursacher von Gewässerbelastungen stärker in die Pflicht nehmen
VKU fordert Reform der Düngeverordnung
ID: 1113026
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat gestern Abend, 24.
September 2014, gemeinsam mit Vertretern kommunaler Wasserversorger
und Bundestagsabgeordneten über die Reform der Düngeverordnung
diskutiert. Die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland ist in
einigen Regionen stark von steigenden Nitrat-Konzentrationen in den
Rohwasserressourcen, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden,
betroffen. Aus VKU-Sicht ist es daher dringend geboten, die
Düngeverordnung zu reformieren. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim
Reck: "Die kommunalen Wasserversorger liefern jederzeit qualitativ
hochwertiges Trinkwasser. Um dies auch zukünftig zu gewährleisten,
müssen die legislativen Rahmenbedingungen angepasst werden. Es kann
nicht sein, dass die kommunalen Wasserversorger und damit ihre Kunden
am Ende die Kosten tragen müssen, die durch landwirtschaftliche
Nutzungen verursacht werden."
Bereits der Koalitionsvertrag der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen
verweist auf den dringenden Bedarf, den gesetzlichen Rahmen so
anzupassen, dass zukünftig weniger Nährstoffe in Gewässer eingetragen
werden. Die Europäische Kommission ist auch der Auffassung, dass das
Ziel der Nitratrichtlinie mit der Düngeverordnung in ihrer heutigen
Form nicht erreicht werden wird. Sie hat daher ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.
Reck: "Deutschland ist im EU-Vergleich Vorletzter in Bezug auf die
Nitratkonzentrationen im Grundwasser. Die Bundesregierung muss die
Verursacher von Gewässerbelastungen unbedingt stärker in die Pflicht
nehmen und mit entsprechenden Maßnahmen gegensteuern!"
Der VKU fordert, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb eine
sogenannte Hoftorbilanz als betriebliche Gesamtbilanz für Nährstoffe
einführt. Aus VKU-Sicht ist es notwendig, dass der Grenzwert von 50
Milligramm Nitrat je Liter im Grundwasser sicher eingehalten wird und
die Stickstoff-Obergrenze für alle organischen Dünger gilt. Außerdem
fordert der VKU, dass eine Lagerkapazität für alle organischen Dünger
von mindestens neun Monaten vorgehalten wird und in einem Abstand von
fünf Metern von Gewässern kein Dünger angebracht werden darf. Reck:
"Werden die Vorgaben der Düngeverordnung zukünftig nicht eingehalten
oder wird gar gegen diese verstoßen, so muss dies konsequent geahndet
werden und finanziell spürbare Sanktionen nach sich ziehen."
Professor Karin Holm-Müller, stellvertretende Vorsitzende des
Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), hat bei der gestrigen
Veranstaltung das Gutachten zur Düngeverordnung des SRU und der
Wissenschaftlichen Beiräte für Agrarpolitik und für Düngungsfragen
vorgestellt. Mögliche Reformoptionen der Verordnung haben Karsten
Specht, Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen
Wasserverbands (OOWV) und VKU-Präsidiumsmitglied sowie die
Bundestagsabgeordneten Artur Auernhammer, CDU/CSU-Fraktion, Peter
Meiwald, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Dr. Wilhelm Priesmeier,
SPD-Fraktion in ihrer Diskussion aufgezeigt.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 245.000 Beschäftigten
wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110 Milliarden Euro
erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro investiert. Die
VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil
von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der Erdgas-, 80 Prozent
in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der Wärmeversorgung und 26 Prozent
in der Abwasserentsorgung.
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Datum: 25.09.2014 - 10:44 Uhr
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