Winkelmeier-Becker: Gesetzentwurf nimmt Unionsforderung nach besserem Opferschutz auf

Winkelmeier-Becker: Gesetzentwurf nimmt Unionsforderung nach besserem Opferschutz auf

ID: 1113340
(ots) - Deutscher Bundestag berät in erster Lesung über
Änderungen im Sexualstrafrecht

Heute hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den
Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung
europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht debattiert. Hierzu erklärt
die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches -
Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht werden die
Forderungen der CDU/CSU-Bundesfraktion nach einem besseren
Opferschutz aufgegriffen. Damit wird - wie zuvor bereits von uns
gefordert - der Schutz der Intimsphäre vor Verletzung durch
Bildaufnahmen - insbesondere durch Nacktbilder - verbessert. Im
Hinblick auf den Fall Edathy sollen künftig insbesondere die
unbefugte Herstellung, Verbreitung und das Gebrauchen von
Nacktaufnahmen unter Strafe gestellt werden. Film- oder Fotoaufnahmen
von Eltern, die ihre Kinder beispielsweise im Urlaub ablichten,
sollen dagegen weiterhin zulässig bleiben.

Auch wurde unsere Forderung, dass Minderjährige vor sexuellen
Übergriffen in Obhutsverhältnissen besser geschützt werden müssen, im
Gesetzesentwurf aufgenommen. Damit wird insbesondere die
Strafbarkeitslücke für die Fälle geschlossen, in denen
Vertretungslehrer eine sexuelle Beziehung zu ihren minderjährigen
Schülern eingehen. Ebenfalls wurde in den Entwurf unsere Forderung,
minderjährige Kinder vor sexuellen Handlungen der mit ihnen in einem
Haushalt lebenden Personen besonders zu schützen, übernommen. Dies
betrifft beispielsweise den Schutz vor dem Lebenspartner eines
Elternteils oder Großeltern.

Zur Verbesserung des Opferschutzes soll die strafrechtliche
Verjährung von verschiedenen Delikten künftig nicht nur bis zur
Vollendung des 21. Lebensjahres, sondern bis zur Vollendung des 30.


Lebensjahrs des Opfers ruhen. Schwere Sexualdelikte können damit
nicht vor Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren, so
dass die häufig stark traumatisierten Opfer Zeit haben, das
Geschehene zu verarbeiten. Viele Opfer sind erst nach Jahren und
Jahrzehnten in der Lage, über das Geschehene zu sprechen und gegen
die Täter vorzugehen. Zudem wird der Strafrahmen beim Besitz
kinderpornographischer Schriften und bei der Verletzung des
höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen erhöht.

Neben diesen auf den Weg gebrachten repressiven Maßnahmen gegen
sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen setzt sich die
CDU/CSU-Fraktion auch für die finanzielle Unterstützung von
präventiven Projekten und Aufklärungskampagnen zum Schutz von Opfern
ein."



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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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Datum: 25.09.2014 - 15:11 Uhr
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