Gabriel: Start-ups sollen Informationen aus einer Hand erhalten

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Studie zum Erfüllungsaufwand von Unternehmensgründungen veröffentlicht



(PresseBox) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat heute die Studie "Erfüllungsaufwand im Bereich Betriebsgründung - Ablauf von der Geschäftsidee bis zum ersten Umsatz" veröffentlicht. Gemeinsam haben Bundesregierung, Länder und Wirtschaft darin Möglichkeiten untersucht, Unternehmensgründungen zu vereinfachen. In der Studie wird der in der Gründungsphase von den Gründerinnen und Gründern zu leistende Erfüllungsaufwand untersucht, d. h. der gesamte messbare Zeitaufwand und die Kosten für Anzeigepflichten wie etwa der Gewerbeanmeldung oder der steuerlichen Anmeldung. Nach der Studie beträgt der durchschnittliche Erfüllungsaufwand ca. zwei Stunden bzw. 95 Euro pro Gründung. Der ermittelte Aufwand ist zwar im Vergleich zum Gesamtaufwand der Gründerinnen und Gründer - u. a. für die Entwicklung eines nachhaltigen Geschäftskonzepts, die Realisierung der Finanzierung und den Aufbau des Kundenstamms - gering. Jährlich ist dieser Aufwand aber von über 300.000 Gründerinnen und Gründern zu erbringen, so dass Vereinfachungen einen Masseneffekt entfalten und mit spürbaren Entlastungen verbunden sind.
Gabriel: "Gründerinnen und Gründer sollen sich auf ihr Geschäft konzentrieren und nicht mit Formularen und Behörden unnötig Zeit verschwenden. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, den Aufwand bei der Gründung eines Start-ups zu reduzieren: durch einheitliche Anlaufstellen, digitale Behördenkommunikation sowie transparentere Informationen über die verschiedenen Unterstützungsangebote. Start-ups sollen Informationen konsequent aus einer Hand erhalten und auch die Anmeldungen gebündelt vornehmen können. Allein dadurch ließe sich nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes der Erfüllungsaufwand einer Gründung um ca. 28 Prozent senken."


Das Projekt "Erfüllungsaufwand im Bereich Betriebsgründung" hat den administrativen Aufwand im Gründungsprozess von der Geschäftsidee bis zum ersten Umsatz in typischen Gründungsfällen untersucht. Betrachtet wurden dabei die Branchen, in denen etwa zwei Drittel aller Gründungen stattfinden (Baugewerbe, Handel, Gastgewerbe sowie sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen). Untersucht wurden zwei Szenarien (keine einheitliche Anlaufstelle im Vergleich zu einer einheitlichen Anlaufstelle für sämtliche Prozessschritte). Beide Szenarien wurden mit dem im Projekt ermittelten Erfüllungsaufwand verglichen.
Die Untersuchung identifiziert konkrete Handlungsfelder, in denen spürbare Entlastungen der Gründerinnen und Gründer möglich sind. Ein Handlungsfeld für Verbesserungen ist das Informationsangebot. Hier wünschten sich die befragten Gründerinnen und Gründer mehr Transparenz und einen besseren Zugang zu Unterstützungsleistungen. Weitere Hebel zur Verringerung des Erfüllungsaufwands bei Gründungen sind einheitliche Anlaufstellen und die Bündelung von administrativen Prozessschritten. Gerade durch geringere Wege- und Wartezeiten wird der Aufwand für die Gründung eines Start-ups erleichtert. Weitere Erleichterungen sind durch die Ausweitung der digitalen Kommunikation mit und zwischen Behörden möglich.
Das BMWi wird gemeinsam mit den Ländern und Kammern eine Strategie entwickeln, wie die bestehenden "Einheitlichen Ansprechpartner" unternehmensfreundlicher ausgestaltet werden können. Am 9. Oktober 2014 findet dazu im BMWi eine Konferenz "Einheitlicher Ansprechpartner 2.0" statt.
An dem Projekt waren neben dem BMWi die Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt, der Nationale Normenkontrollrat, das Statistische Bundesamt, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverband des Deutschen Handwerks sowie die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Sachsen und Thüringen beteiligt.
Den Projektbericht finden Sie hier.
Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner und der Konferenz "Einheitlicher Ansprechpartner 2.0" finden Sie hier.

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Datum: 26.09.2014 - 11:47 Uhr
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