Mayer: Organisierte Kriminalität ist eine Bedrohung für unseren Rechtsstaat

Mayer: Organisierte Kriminalität ist eine Bedrohung für unseren Rechtsstaat

ID: 1115854
(ots) - Kampf kann nur durch europäische und internationale
Zusammenarbeit gelingen

Am heutigen Mittwoch hat der Bundesminister des Innern das
Bundeslagebild "Organisierte Kriminalität 2013" vorgestellt. Hierzu
erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Das heute vorgestellte Bundeslagebild zeigt, dass die von der
organisierten Kriminalität ausgehende Gefahr in Deutschland weiterhin
hoch ist. Wir müssen den Kampf gegen diese besonders gemeinschädliche
Kriminalitätsform weiterhin entschlossen führen. Die jüngste Europol
Operation "Archimedes" zeigt zudem, dass wir einer zunehmend
international agierenden organisierten Kriminalität nur durch
intensive Kooperation mit den polizeilichen Partnern Deutschlands in
Europa und der Welt begegnen können.

Eine konsequente polizeiliche Aufklärungsarbeit, gute Ausstattung
der Strafverfolgungsbehörden und effektive Ermittlungsinstrumente
sind die Grundlage für Erfolge gegen die organisierte Kriminalität.
Deren Täter arbeiten in einem hoch abgeschotteten konspirativen
Umfeld. Ohne verdecktes polizeiliches Vorgehen sind Ermittlungen in
aller Regel aussichtslos. Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die
Überwachung der Telekommunikation (TKÜ), auch durch eine Quellen-TKÜ,
und die Abfrage von Verkehrsdaten der Telekommunikation
(Mindestspeicherungsfristen) sind unerlässlich.

Die Zahlen zeigen ein deutliches Missverhältnis zwischen den
verursachten Schäden einerseits und den gesicherten Erträgen bei der
Vermögensabschöpfung andererseits. Unsere Sicherheitsbehörden
benötigen dringend eine Verbesserung der rechtlichen
Rahmenbedingungen, um bei der Vermögensabschöpfung effektiver zu
werden. Den Tätern geht es mit allen Mitteln allein um eine
Gewinnmaximierung außerhalb der Legalität. Unser Ziel muss es daher


sein, diese Straftaten unrentabel zu machen, indem wir den Tätern
ihren Gewinn soweit wie möglich entziehen. Hierfür müssen die
geltenden Regelungen rasch angepasst werden, etwa durch eine
Beweislastumkehr."



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Datum: 01.10.2014 - 13:12 Uhr
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