Bundestagswahl: Hinweise für Blinde und zum barrierefreien Wählen

Bundestagswahl: Hinweise für Blinde und zum barrierefreien Wählen

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Bundestagswahl: Hinweise für Blinde und zum barrierefreien Wählen



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WIESBADEN - Bei der Bundestagswahl 2009 können blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben. Auch für Wahlberechtigte mit anderen körperlichen Beeinträchtigungen gibt es Möglichkeiten zur Erleichterung der Stimmabgabe. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Stimme in einem Wahllokal ihres Wahlkreises mit barrierefreiem Zugang abgeben oder sich bei der Stimmabgabe von einer Hilfsperson unterstützen lassen.

Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Kosten für die Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen durch die Bundesregierung erstattet.

Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder gestanzt, an der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel ausgegeben, je nach Landesverband in Punktschrift, als Audio-CD, im DAISY-Format oder in Großdruck. So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf dem Stimmzettel selbst ist kein Unterschied festzustellen.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese - auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein - anfordern über:

- die bundesweite Hotline des DBSV unter 01805 / 66 64 56 (0,14 Euro/ Minute aus dem deutschen Festnetz), die automatisch die Verbindung zum zuständigen Landesverband herstellt,



- oder direkt bei den Landesvereinen des DBSV, die aus der Liste am Ende dieser Pressemitteilung ersichtlich sind.

Wahlberechtigte mit Gehbehinderungen können sich bei ihrem Kreiswahlleiter erkundigen, welche Wahllokale in ihrem Wahlkreis einen barrierefreien Zugang anbieten. Wenn ihr eigenes Wahllokal nicht barrierefrei zugänglich ist, können sie einen Wahlschein beantragen und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahllokal in ihrem Wahlkreis ihre Stimme abgeben. Selbstverständlich können sie - wie alle Wahlberechtigten - auch per Briefwahl wählen. Beim Antrag auf Briefwahl muss im Gegensatz zu früheren Bundestagswahlen kein wichtiger Grund mehr angegeben werden, warum das Wahllokal am Wahltag nicht aufgesucht werden kann.

Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich bei der Briefwahl oder im Wahllokal durch eine andere Person unterstützen lassen. Diese Hilfsperson kann der Wähler frei bestimmen, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Die Hilfsperson darf nur die Wünsche des Wählers erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des anderen geheimzuhalten. Weitere Vorgaben sind im Wahlschein und im Merkblatt zur Briefwahl aufgeführt, das den Briefwahlunterlagen beigefügt ist.

Folgende Landesverbände des DBSV stellen für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos Stimmzettelschablonen zur
Verfügung:
Baden-Württemberg
- Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. in Mannheim
Tel: 06 21 / 40 20 31
- Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. in Freiburg
Tel: 07 61 / 3 61 22
- Blinden- und Sehbehindertenverband Ost-Baden-Württemberg e. V. in Stuttgart
Tel: 07 11 / 2 10 60-0
Bayern
- Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. in München
Tel: 0 89 / 5 59 88-0
Berlin
- Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V.
Tel: 0 30 / 8 95 88 - 0
Brandenburg
- Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V. in Cottbus
Tel: 03 55 / 2 25 49
Bremen
- Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V. in Bremen
Tel: 04 21 / 32 77 33
Hamburg
- Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V.
Tel: 0 40 / 20 94 04 - 0
Hessen
- Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. in Frankfurt am Main
Tel: 0 69 / 15 05 96 - 6
Mecklenburg-Vorpommern
- Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Rostock
Tel: 03 81 / 77 89 80
Niedersachsen
- Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. in Hannover
Tel: 05 11 / 51 04 - 0
Nordrhein-Westfalen
- Lippischer Blinden- und Sehbehindertenverein e.V. in Detmold
Tel: 0 52 31 / 63 00 - 0
- Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V. in Meerbusch
Tel: 0 21 59 / 96 55 - 0
- Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. in Dortmund
Tel: 02 31 / 55 75 90 - 0
Rheinland-Pfalz
- Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. in Mainz
Tel: 0 61 31 / 6 93 97 36
Saarland
- Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V. in Nalbach
Tel: 0 68 38 / 36 62
Sachsen
- Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen e. V. in Dresden
Tel: 03 51 / 8 09 06 11
Sachsen-Anhalt
- Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. in Magdeburg
Tel: 03 91 / 2 89 62 39
Schleswig-Holstein
- Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. in Lübeck
Tel: 04 51 / 40 85 08 - 0
Thüringen
- Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. in Gera
Tel: 03 65 / 8 32 22 73


Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: (0611) 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.deUnternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 20.08.2009 - 00:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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