Wildunfall – wann Kfz-Versicherung zahlt
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
Durch die frühe herbstliche Dämmerung, also zu Zeiten des morgendlichen und abendlichen Berufsverkehrs kommt es vermehrt zu Zusammenstößen mit Wildtieren. Zu Wildunfällen kommt es besonders häufig in Waldgebieten und auf neuen Straßen, die einen gewohnten Wildwechsel queren. Mit dem Zusammenstoß entstehen oft größere Schäden an den Fahrzeugen.
„Wer bei seiner Kfz-Versicherung nur eine Haftpflicht abgeschlossen hat, ist bei einem Zusammenstoß praktisch nicht versichert“, informiert Jürgen Buck. Nur die Kaskoversicherung bietet Deckung bei einem Wildunfall. Es bestehen jedoch Leistungsunterschiede. Die Teilkasko bietet bei Unfällen mit Haarwild nach dem Jagdgesetz wie Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, etc. Deckung. Bei so genannten Basistarifen sind Schäden durch Vögel, wie Fasanen oder Raubvögel jedoch oft ausgeschlossen. Bessere Tarife in der Kfz-Versicherung bietet jedoch eine Absicherung für Unfälle mit „Tieren aller Art“ an, informiert der Fachmann weiter.
Weitere Informationen zum Thema (z.B. Regeln nach Wildunfall, Tipps zur Vorbeugung Wildunfall, Schutz über Kfz-Versicherung nach Wildunfall) stehen kostenlos unter www.geldundverbraucher.de Rubrik „Gratis“ zur Verfügung.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 02.10.2014 - 11:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1116370
Anzahl Zeichen: 1892
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: (0 71 31) 91 33 2-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 432 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wildunfall – wann Kfz-Versicherung zahlt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).