Rheinische Post: Katholische Kirche geht beim Arbeitsrecht auf wiederverheiratete Geschiedene zu

Rheinische Post: Katholische Kirche geht beim Arbeitsrecht auf wiederverheiratete Geschiedene zu

ID: 1116941
(ots) - Die katholische Kirche in Deutschland lockert
in einem wichtigen Punkt ihr Arbeitsrecht: Eine automatische
Kündigung von Geschiedenen, die eine neue Ehe eingehen, soll künftig
nicht mehr vorgesehen sein. Das geht aus dem Änderungsvorschlag für
die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" in den deutschen
Bistümern hervor, aus dem die in Düsseldorf erscheinende Rheinische
Post (Samstagausgabe) zitiert. Die katholische Kirche erkennt
Ehescheidungen nicht an und betrachtet standesamtliche
Wiederverheiratungen deshalb als widerrechtlich. Nach dem nun
vorliegenden Entwurf gilt ein solcher "kirchenrechtlich unzulässiger
Abschluss einer Zivilehe" nur noch als Kündigungsgrund, "wenn dieser
nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, ein erhebliches
Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis
zu erregen und dadurch die Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes
zu beeinträchtigen". Die derzeitige Grundordnung kennt lediglich die
Einschränkung, dass von einer Kündigung "ausnahmsweise" abgesehen
werden kann, "wenn schwerwiegende Gründe des Einzelfalles diese als
unangemessen erscheinen lassen". Der Vorschlag ist Ergebnis von
Beratungen einer Arbeitsgruppe unter Leitung des ehemaligen
Freiburger Erzbischofs Robert Zollitsch und des Verbands der Diözesen
Deutschlands. Er soll für alle katholischen Arbeitgeber gelten, also
auch für Krankenhäuser und die Caritas. Die meisten Stellungnahmen
der Diözesen zu dem Entwurf seien positiv, heißt es in den Hinweisen
zu dem Vorschlag - nur ein (namentlich nicht genanntes) Bistum lehne
ihn weitgehend ab. Es gehe "selbstverständlich nicht darum, den
Grundsatz der Unauflöslichkeit der Ehe aufzugeben", heißt es weiter,
sondern um die "Anpassung der Rechtslage an die Anwendungspraxis".
Derzeit habe das Verbot der Wiederverheiratung bei Neueinstellungen


oder bestehenden Arbeitsverhältnissen oft überhaupt keine
Konsequenzen. Die Bischofskonferenz muss die Änderung noch
beschließen. Bis zum 24. November soll ein abschließender Entwurf
vorliegen.



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Datum: 04.10.2014 - 00:00 Uhr
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