Rheinische Post: Bundesregierung will Kurzarbeitergeld erneut auf ein Jahr verlängern
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Kurzarbeitergeld auch für das Jahr 2015 erneut von sechs auf bis zu
zwölf Monate verlängern. Eine entsprechende Verordnung werde derzeit
vorbereitet, erfuhr die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post"
(Mittwochausgabe) aus Berliner Regierungskreisen. Bereits seit dem
Jahr 2013 können notleidende Betriebe das Kurzarbeitergeld für ihre
Mitarbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit für maximal zwölf Monate
beantragen. Die Verlängerung der Bezugszeit des Kurarbeitergeldes auf
bis zu zwölf Monate ist bislang jedoch bis Ende 2014 befristet. Es
bedarf daher für das Jahr 2015 einer neuen Verordnung, um die
gesetzlich seit 2012 eigentlich vorgesehene Bezugszeit von maximal
sechs Monaten auch wieder für das kommende Jahr auf zwölf Monate zu
verdoppeln.
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Datum: 08.10.2014 - 00:00 Uhr
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