Neues vom Geburtstagszug: OLG Schleswig verneint Urheberrechtsschutz
In seiner Entscheidung vom 13. November 2013 (Az. I ZR 143/12) verabschiedete sich der BGH von einer jahrzehntelang gefestigten Rechtsprechung zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Werken der angewandten Kunst. Demnach seien bei Werken der angewandten Kunst keine höheren Anforderungen an die Schöpfungshöhe des Werkes zu stellen, als bei Werken der zweckfreien Kunst. Bei Werken der angewandten Kunst handelt es sich um Solche, welche einem Gebrauchszweck dienen, z. B. Möbel, Leuchten etc.
In seiner Entscheidung „Geburtstagszug“ stellte der BGH klar, dass für Werke der angewandten Kunst keine höheren Anforderungen an die Gestaltungshöhe eines Werkes zu stellen sind, als bei Werken der zweckfreien Kunst. Begründet wurde die Entscheidung mit dem Argument, das Designgesetz stelle nach dessen Reform im Jahr 2004 gegenüber dem Urhebergesetz kein wesensgleiches Schutzrecht mehr dar. Nach dem nunmehr geltenden Recht setze das Designgesetz keine bestimmte Gestaltungshöhe des Designs mehr voraus, sondern die Unterschiedlichkeit gegenüber älteren Mustern. Die Tatsache, dass ein Werk der angewandten Kunst als Design eingetragen werden kann, rechtfertige es daher nicht, dem Werk urheberrechtlichen Schutz zu verweigern.
Der BGH verwies das Verfahren zurück an das OLG Schleswig. Dieses befand nun, dass dem „Geburtstagszug“ auch unter Berücksichtigung der seitens des BGH vorgegebenen Beurteilungsmaßstäbe kein Schutz nach dem Urhebergesetz zukomme. Das OLG stellte klar, dass auch unter Berücksichtigung der „Geburtstagszug“-Entscheidung die ästhetische Wirkung der Gestaltung nur dann Urheberrechtschutz begründen kann, soweit sie nicht dem Gebrauchszweck geschuldet ist, sondern auf einer künstlerischen Leistung beruht.
Eine solche künstlerische Leistung liege im Falle des Geburtstagszugs nicht vor, da dieser lediglich eine Abwandlung eines früheren Designs darstelle, welche sich auf solche Merkmale beschränkt, welche einem Gebrauchszweck dienen.
Schutzfähig sei dagegen die ebenfalls von der Klägerin entworfene „Geburtstagskarawane“, welche zwar das Prinzip des Zuges aufgreift, die Waggons jedoch durch Tierfiguren ersetzt.
Fazit:
Die Entscheidung zeigt, dass die „Geburtstagszug“-Entscheidung des BGH nicht zwangsläufig ein Ausufern des Urheberschutzes im Bereich der Gebrauchsgegenstände nach sich ziehen muss.
Zunächst gelten nach wie vor die allgemeinen Anforderungen an die urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines Werkes. Dieses muss eine ausreichende Gestaltungshöhe aufweisen, welche in Anbetracht der langen Schutzdauer (das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) nicht zu gering zu bemessen ist.
Weiterhin können nur solche Gestaltungsmerkmale eines Gebrauchsgegenstandes den Schutz nach dem Urhebergesetz begründen, welche über die aus technischen Gründen vorgegebene Form hinaus eine künstlerische Ausgestaltung aufweisen, welche die erforderliche Gestaltungshöhe erreicht. Dies gilt auch dann, wenn der Designer eine Wahl zwischen verschiedenen technischen Ausführungsmöglichkeiten getroffen hat. Diese Voraussetzung ist also im Einzelfall unter Berücksichtigung des Gebrauchszwecks und der Funktionsweise des konkreten Produkts zu prüfen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft ist eine Wirtschaftskanzlei mit einer Spezialisierung im Bereich des Geistigen Eigentums (Marken-, Design-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Urheberrecht) und des Wettbewerbsrechts. Darüber hinaus berät die Kanzlei in wirtschaftsrechtlichen Bereichen, wie Handels- und Gesellschaftsrecht, Zoll-, Außensteuer- und Steuerstrafrecht, Internationales Vertrags-, Lizenz-, Vertriebs-, IT- und Social-Media-Recht sowie bei Unternehmensgründungen auch mit Auslandsbezug und bei Fragen der Bilanzierung von geistigem Eigentum. Ferner angeschlossen ist eine eigene Mahn- und Zwangsvollstreckungsabteilung.
Die Kanzlei vertritt und berät seit Jahren national und international tätige Unternehmen u.a. der Schuh-, Leder-, Möbel-, Werbe-, IT- und Software-, Pharma-, Energie- und Luftfahrtbranche etc.
WAGNER Rechtsanwälte webvocat® Partnerschaft,
Großherzog-Friedrich-Straße 40, 66111 Saarbrücken,
Tel. 0681 / 95 82 82-0, Fax 0681 / 95 82 82-10,
Email: wagner(at)webvocat.de
Internet: www.webvocat.de, www.geistigeseigentum.de, www.markenschützen.de, www.designschützen.de, www.ideenschützen.de
Datum: 08.10.2014 - 15:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1118913
Anzahl Zeichen: 3964
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thorsten Dohmen LL.M.
Stadt:
Saarbrücken
Telefon: 0681/9582820
Kategorie:
Marketing & Werbung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 774 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neues vom Geburtstagszug: OLG Schleswig verneint Urheberrechtsschutz "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Nach der zu dieser Entscheidung gleichnamigen Pressemitteilung Nr. 48/17 sieht das Bundesarbeitsgericht eine unzulässige unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sprich im Arbeitsvertrag. Wird danac
Markenrecht: „I BIMS“ und „VONG“ im Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen ...
Im Juni 2016 hat sich nun eine Werbeagentur aus dem nordrhein-westfälischen Lünen Markenrechte an den Zeichen „I BIMS“ und „VONG“ schützen lassen. Gegenstand der Markenanmeldung sind mit "I bims" und "vong" die beiden wichtigsten Elemente der so genannten "Vong&qu
Wettbewerbsrecht: OLG Hamburg zum Inverkehrbringen von Gesichtscremes in irreführender Verpackungsgröße ...
Das OLG hat somit die erste Instanz (LG Hamburg, Urteil vom 27. Januar 2015, Az.: 312 O 51/14) nicht bestätigt. Die Richter der Vorinstanz sahen in den streitgegenständlichen Verpackungen gerade keine Irreführung der Verbraucher, da unter anderem kein Grund zur Annahme bestehe, dass die angesproc
Weitere Mitteilungen von WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft
Terminhinweis der JUGH: "Architecting Large Enterprise Java Projects" mit Markus Eisele ...
Komponentenbasierte Anwendungen wurden lange Zeit sehr erfolgreich mit Java-EE-Standardfeatures umgesetzt und waren dadurch immer schlank und leicht übertragbar. Heute, wo der Bedarf an hochintegrierbaren Applikationen laufend zunimmmt, empfehlen sich aber immer öfter andere Herangehensweisen.
Werbung für den Erfolg ...
Holger Müller ist Tischlermeister und seit fünf Jahren hat er seinen Meisterbrief in der Tasche. In dem Betrieb, in dem er arbeitet, akquiriert er Aufträge, kalkuliert die Kosten und überwacht die Ausführung. Er kennt den örtlichen Markt und ist ein absoluter Fachmann, was sein Handwerk betrif
Auslaufende Energiekonzessionen und Stadtwerkegründungen ...
Auslaufende Energiekonzessionen und Stadtwerkegründungen Handlungsoptionen für Kommunen, Chancen der Rekommunalisierung, Möglichkeiten der Netzübernahme 31. Oktober 2014, Düsseldorf Neue Entscheidungen haben die Kommunen überrascht und sorgen weiterhin für Verunsicher
2nd Call for Papers - Internationaler Workshop zur Dispersionsanalyse und Materialtestung 2015 - Erste Programminformationen ...
Vom 22. - 23. Januar 2015 veranstaltet die LUM GmbH den nächsten, nun schon traditionellen Internationalen Workshop zur Dispersionsanalyse und Materialtestung in Berlin. Dem fachlichen Austausch und der weltweiten Vernetzung der Anwender wird mit dem Internationalen Workshop ein Podium geg




