Kooperationstagung ?Arbeit schafft Perspektiven?
ID: 111917
Kooperationstagung "Arbeit schafft Perspektiven" - Berufliche Eingliederung suchtkranker Menschen am 27.08.2009 im Ministerium für Gesundheit und Soziales, Magdeburg
Eine Suchtproblematik stellt ein gravierendes Vermittlungshemmnis dar, dessen Bearbeitung wesentlich für die Beendigung der Hilfebedürftigkeit und ein selbstbestimmtes Leben der Betroffenen ist.
Durch die Einbeziehung der Suchtberatung in die Eingliederungsleistungen des SGB II wurde die Basis für die Kooperation von Suchtkrankenhilfe und ARGEn / Jobcentern gelegt.
Dabei schneiden sich die Systeme Suchtkrankenhilfe und Grundsicherung sowohl bei der Erkennung und Beurteilung einer Suchtproblematik als auch bei der Bearbeitung bzw. Behandlung und der (Re)-Integration in das Arbeitsleben nach einer medizinischen Rehabilitation. Das bedingt eine fachlich adäquate Zusammenarbeit zwischen den Akteuren vor Ort bzw. in der Region.
Die Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt und die Fachstelle FAIRE Rheinland-Pfalz laden zu einer gemeinsamen Fachtagung zu dieser Thematik ein.
Eingeladen sind Fachkräfte der ambulanten und stationären Suchtkrankenhilfe und Fachkräfte der ARGen / Jobcenter.
Kontakt: Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt
Tel.: 0391 ? 5 43 38 18 Fax: 0391 ? 5 62 02 56
E-Mail: info@ls-suchtfragen-lsa.de
www.ls-suchtfragen-lsa.de
Rückfragen an: Helga Meeßen-Hühne
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 20.08.2009 - 17:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 111917
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 361 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kooperationstagung ?Arbeit schafft Perspektiven?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).