Rheinische Post: Termingarantie wird erst durchÜberweisung wirksam
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beim Facharzt in Anspruch nehmen wollen, werden grundsätzlich eine
Überweisung benötigen, beispielsweise von ihrem Hausarzt. Davon
ausgenommen sind nur Besuche beim Gynäkologen, beim Augenarzt und
beim Kinderarzt. Dies geht aus einem ersten Entwurf des
Versorgungsstärkungsgesetz hervor, der der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe) vorliegt. Dem
Entwurf zufolge müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen
Terminservicestellen aufbauen, die Patienten innerhalb einer Woche
einen Facharzttermin nennen, auf den die Patienten nicht länger als
vier Wochen warten müssen. Beim Aufbau der Terminservices-Stellen
können sie, müssen aber nicht, mit den Krankenkassen
zusammenarbeiten. Spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des
Gesetzes sollen die Service-Stellen ihre Arbeit aufnehmen. "Die
Entfernung zwischen Wohnort des Versicherten und dem vermittelten
Facharzt muss zumutbar sein", heißt es im Entwurf. Wie zumutbar zu
definieren ist, solle ein Bundesmantelvertrag regeln. Das
Versorgungsstärkungsgesetz hält noch eine Reihe anderer Änderungen
bereit, die zum Vorteil der Versicherten sind. So wird beispielsweise
geregelt, dass Patienten vor operativen Eingriffen grundsätzlich
mündlich vom Arzt darüber aufgeklärt werden müssen, dass sie sich
eine zweite Meinung einholen können. Diese Aufklärung muss mindestens
zehn Tag vor dem Eingriff stattfinden. Auch von der Neuregelung der
Notfallversorgung dürften die Patienten profitieren: Die
niedergelassenen Ärzte und die Kliniken werden bei der
Notfallversorgung zur Zusammenarbeit verpflichtet.
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Datum: 09.10.2014 - 14:12 Uhr
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