NABU-Umweltverträglichkeitsprüfung der deutschen Jagdgesetze -
Tschimpke: Das deutsche Jagdrecht ist heillos veraltet und gehört ins Museum
ID: 1119890
Novellierung der Landesjagdgesetze in Baden-Württemberg,
Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen hat der NABU die
Jagdgesetze im Bund und in allen 16 Bundesländern einer
naturschutzfachlichen Bewertung unterzogen. Zu den NABU-Kriterien für
eine naturverträgliche Jagd zählen die Anzahl der jagdbaren Arten,
Jagdruhezeiten und die Jagdausübung.
Das Ergebnis ist ernüchternd: "Die derzeitigen jagdgesetzlichen
Regelungen des Bundes und der Länder erfüllen mit Ausnahme von Berlin
und Rheinland-Pfalz noch nicht einmal zehn Prozent der
NABU-Forderungen hinsichtlich einer ökologischen Ausrichtung der
Jagd. Anforderungen des Natur-, Arten- und Tierschutzes sowie
gesellschaftliche und ethische Anliegen werden bisher kaum
berücksichtigt", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. "Das deutsche
Jagdrecht ist verstaubt und veraltet: Der lodengrüne Geist des
letzten Jahrhunderts haucht einem aus den meisten Jagdgesetzen
entgegen." Der NABU fordert Bundesregierung und Landesregierungen
auf, die alten Jagdgesetze ins Museum zu tragen und moderne
Jagdgesetze mit Naturschützern, Tierschützern und Jägern zu
entwickeln.
Derzeit unterliegen in fast allen Bundesländern gut 150 Tierarten
dem Jagdrecht. Davon ist fast jede dritte Art nach dem
Naturschutzgesetz streng geschützt. Die Jagd findet das ganze Jahr
über statt, denn vor allem Wildschweine und Füchse, aber auch
Waschbären und Wildkaninchen, haben in einigen Bundesländern das
ganze Jahr über Jagdzeit.
Immerhin werden aus NABU-Sicht durch die Reformen die Jagdgesetze
in einigen Bundesländern verbessert. "Die aktuellen Gesetzentwürfe
aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen weisen in die Zukunft,
auch wenn leider nicht alle Forderungen des NABU berücksichtigt
werden", so Tschimpke.
In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen werden künftig
deutlich weniger Arten dem Jagdrecht unterliegen, der Tierschutz wird
stärker berücksichtigt, die Baujagd nur noch eingeschränkt möglich
und Totschlagfallen nicht mehr zulässig sein. Zum Schutz der Umwelt,
der Wildtiere und des Menschen soll zumindest der Einsatz von
bleifreier Büchsenmunition in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz,
Saarland und in Schleswig-Holstein verpflichtend werden. In allen
anderen Bundesländern darf jedoch nach wie vor mit bleihaltiger
Büchsenmunition geschossen werden.
"Wollen die Jäger gesellschaftsfähig bleiben, müssen sie sich den
gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen der vergangenen
Jahrzehnte öffnen", sagt NABU-Jagdexperte Stefan Adler. Angesichts
explodierender Wildschweinbestände und des Rückgangs von Arten wie
Feldhase und Rebhuhn sei eine Brauchtumspflege und das Beharren der
Jagdverbände auf althergebrachte Methoden nicht hilfreich. "Jäger und
Naturschützer müssen gemeinsam anpacken, um den Schwund der Arten und
ihrer Lebensräume aufzuhalten: durch eine naturfördernde
Landwirtschaft, einen verbesserten Lebensraumverbund und ein
wirksameres Schutzgebietssystem", so Adler.
Das Hintergrundpapier, sowie die NABU-Position zur Jagd stehen auf
der Internetseite www.NABU.de/jagd zum Download zur Verfügung.
Pressekontakt:
Stefan Adler, NABU-Jagdexperte, Tel. +49 (0)30.284984-1623,
Mobil +49 (0)172.2832663, E-Mail: Stefan.Adler@NABU.de
NABU-Pressestelle
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Datum: 10.10.2014 - 11:00 Uhr
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