Falsche Widerrufsbelehrung – Kunden können sich durch Widerruf oftmals von Darlehen mit hohen Zinsen lösen
ID: 1119978
In der täglichen Praxis bestätigt sich nach Auswertung einer Vielzahl von Widerrufsbelehrungen auch bei CLLB Rechtsanwälte die große Anzahl falscher Widerrufsbelehrungen, so dass für den Großteil der Kunden tatsächlich die Möglichkeit des Widerrufs besteht.
Banken müssen ihre Kunden bei Verbraucherdarlehensverträgen über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehren. Erfüllen Sie diese Pflicht nicht ordnungsgemäß, so steht den Kunden, die ihr Darlehen nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben, immer noch die Möglichkeit des Widerrufs zu, da die Frist in diesem Fall nie zu laufen begonnen hat.
Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss zum einen deutlich gestaltet sein und sich aus dem sonstigen Vertragstext herausheben und auf der anderen Seite auch inhaltlich über alle relevanten Punkte zutreffend informieren. Viele der häufig von den Banken verwendeten Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen wurden zwischenzeitlich von Gerichten als irreführend festgestellt, so dass die Widerrufsbelehrung insgesamt falsch ist und ein Widerruf noch möglich ist.
Dem Kunden steht damit eine legale Möglichkeit zur Verfügung, sich auch viele Jahre nach Abschluss des Darlehens von einem Darlehensvertrag mit hohen Zinsen ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu lösen und den Vertrag zu aktuellen, in der Regel deutlich günstigeren Konditionen weiterzuführen.
CLLB Rechtsanwälte rät betroffenen Kunden deshalb, die in ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:
Rechtsanwalt István Cocron
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel: 089 / 552 999 50
Fax: 089 / 552 999 90
Mail: kanzlei(at)cllb.de
Web: www.cllb.de
Datum: 10.10.2014 - 12:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1119978
Anzahl Zeichen: 1945
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 486 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Falsche Widerrufsbelehrung – Kunden können sich durch Widerruf oftmals von Darlehen mit hohen Zinsen lösen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Berlin, München 27.11.2024 – Bereits mit Urteil vom 05.11.2024 verurteilte das OLG Naumburg den Hersteller Eurogine wegen einer gebrochenen Kupferspirale auf Schmerzensgeld in Höhe von € 5.000,00 und stellte fest, dass dieser für sämtliche Spätfolgen zu haften hat. Das Besondere an dem
Beschluss des Kammergerichts Berlin: Banken müssen Transaktionen überwachen ...
Berlin, München 12.11.2024. Das Kammergericht Berlin konkretisiert mit aktuellem Beschluss (Az. 4 U 79/23) die Pflichten von Kreditkartenausstellern. Hiernach sind diese verpflichtet, durch eine automatisierte und algorithmische Transaktionsüberwachung dafür zu sorgen, dass auffällige und für d
Deepfakes durch KI – Ein neues Zeitalter digitaler Bedrohungen. ...
Berlin, München 07.11.2024. Deepfakes sind täuschend echt wirkende, manipulierte Bild-, Video- oder Audioaufnahmen, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz generiert werden. Mit der passenden Software lassen sich leicht Stimmen oder Gesichter in Echtzeit tauschen. Deepfakes stellen damit eine s
Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte
IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co. KG (“The Gherkin“): Erfolg für Anleger vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ...
Berlin, 09.10.2014 – Eine Anlegerin des gescheiterten IVG Euroselect Vierzehn (The Gherkin) sah sich in Bezug auf die mit dem Fonds verbundenen Risiken und die von der Commerzbank für die Beteiligungsvermittlung vereinnahmten aufklärungspflichtigen Rückvergütungen falsch beraten und hatte gege
WWW.CLLB-Schiffsfonds.de: Vorläufiges Insolvenzverfahren über König & Cie. Renditefonds 60 Produktentankerfonds II eröffnet ...
München, den 6. Oktober 2014: Wie nun bekannt wurde, wurde über die Schiffe des König & Cie. Renditefonds 60 Produktentankerfonds II, die MT King Edward und die MT King Eric, das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (93 IN 64/14). Am 17. September 2014 wurde vor dem Amtsgericht Neumünste
Anleger erhält nach Vergleich mit Anlageberater mehr als € 180.000,00 von Haftpflichtversicherung des Beraters ausbezahlt ...
München, Berlin, 07.10.2014 - Wie bereits berichtet, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Banken, Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. Anleger berichten mehrfach, dass Ihnen d
Mindestlohn- Lohnberechnung ...
Aus der Presse ist es allgemein bekannt - der Bundestag hat mit Wirkung ab dem 01.01.2015 ein Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohnes - Mindestlohngesetz beschlossen. Oft ist es aber so, dass Arbeitnehmer nicht nur ein Entgelt pro Stunde oder pro Monat enthalten, sondern zusätzliche Leist




