Der BDD zum Stern Artikel ?Wenn der Chef den Detektiv holt? und zur neuen Broschüre des Verbandes ?Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektiv
ID: 112024
Der BDD zum Stern Artikel "Wenn der Chef den Detektiv holt" und zur neuen Broschüre des Verbandes "Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen", die erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt wird.
Die Ausübung von Tätigkeiten als Detektiv ist in Deutschland staatlicherseits an keine fachlichen Voraussetzungen gebunden. Es genügt eine Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass es auf diesem Gewerbesektor Personen gibt, die für eine Detektivtätigkeit weder persönlich noch fachlich geeignet sind. Die Datenskandale bei einigen bekannten Großunternehmen der letzten Zeit sind dafür ein beredtes Zeugnis.
Der Bundesverband Deutscher Detektive hat auf diese sachlich und fachlich unzulänglichen Gegebenheiten im Detektivsektor und die dadurch aufgetretenen datenschutzrechtlichen Missstände wiederholt hingewiesen und seine Hilfe beim Finden von seriös arbeitenden und fachlich befähigten Detektiven angeboten.
Der Verband hat sein Bestreben im Hinblick auf Orientierungshilfen bei der Vergabe von Aufträgen an Detekteien noch verstärkt, indem er ein Qualitätssicherungskonzept als Grundlage zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen erarbeitet hat. Dieses Qualitätssicherungskonzept untermauert die Kompetenzträgerschaft seiner Mitglieder. Es kann als Broschüre "Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen" auf der Homepage des BDD unter www.bdd.de ab sofort abgerufen werden.
Zusätzlich wird diese Broschüre vielen Entscheidungsträgern in der deutschen Wirtschaft als Leitfaden und Orientierungshilfe unmittelbar zugestellt werden.
Die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Detektive haben sich schon bisher durch seriöse Detektivarbeit ausgezeichnet. Mit dem durch die Mitglieder jetzt selbst im Rahmen des Qualitätssicherungskonzeptes definierten Leistungskatalogs haben sie sich eine nochmals erhöhte Verpflichtung zur Durchführung qualitativ hochwertiger detektivischer Dienstleistungen auferlegt.
Eine bessere Orientierungshilfe für potentielle Auftraggeber kann es somit nicht geben. Bedient der sich bei seiner Entscheidungsfindung dieser Leitlinie, werden ihm datenschutzrechtliche und sonstige fachliche Missstände, wie sie bei einigen Großunternehmen in der Vergangenheit festgestellt wurden mit Sicherheit erspart bleiben. Der Auftraggeber wird dann auch die erwartete und berechtigte Hilfe erhalten, anstatt dass ihm schwerer Schaden zugefügt wird. Dies trifft im Übrigen auch für jeden einzelnen Verbraucher zu, der detektivischer Hilfe bedarf.
Unabhängig davon halten wir bei dieser Gelegenheit die folgenden Hinweise für angebracht:
1. In dem Sternartikel mit dem Titel "Wenn der Chef den Detektiv holt" werden Ermittlungen gegen Mitarbeiter in Unternehmen ganz allgemein und unterschiedslos mit einer "Big Brother" Überwachungsmentalität verglichen und in die Nähe von Spionage oder unbegründete Bespitzelung gerückt. Dabei wird mit keinem Wort auf die Verantwortung der Unternehmensführung für ihre mehrheitlich ehrlichen, fleißigen und unternehmenstreuen Mitarbeiter eingegangen, die von der Unternehmensführung zu Recht Maßnahmen gegen kriminelle Handlungen von Kolleginnen und Kollegen erwarten.
Ebenso wenig wird in diesem Zusammenhang von dem berechtigten Interesse des Unternehmens gesprochen und von der Tatsache, dass ein seriös arbeitender Detektiv nur tätig wird, wenn neben dem berechtigten Interesse auch ein konkreter Anfangsverdacht gegen einzelne Mitarbeiter vorliegt
2. Die Sternredaktion sollte sich fragen, ob bei der Veröffentlichung des Artikels, auch nach datenschutzrechtlichen Kriterien, mit den schutzbedürftigen Interessen beider betroffenen Seiten verantwortungsbewusst umgegangen worden ist.
3. Der Redaktion des Stern kann nur dringend empfohlen werden, sich über die Problematik von Ermittlungen gegen kriminelle Mitarbeiter anhand der Pressemitteilung 4-2009 vom 18. Juni 2009 des Bundesverbandes Deutscher Detektive zu informieren.
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Datum: 21.08.2009 - 03:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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