Volksbegehren Nichtraucherschutz
ID: 112043
Volksbegehren Nichtraucherschutz
Volksbegehren "Für echten Nichtraucherschutz!"
wird zugelassen
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat die Prüfung des am 17. Juli 2009 eingereichten Antrags auf Zulassung eines Volksbegehrens "Für echten Nichtraucherschutz!" abgeschlossen und dem Zulassungsantrag stattgegeben. Der Gegenstand des Volksbegehrens wird im Bayerischen Staatsanzeiger am 28. August 2009 bekannt gegeben werden.
In der Bekanntmachung ist die zweiwöchige Eintragungsfrist zu bestimmen; sie wird
am Donnerstag, dem 19. November 2009 beginnen und am Mittwoch, dem 2. Dezember 2009 enden.
Das Volksbegehren hat Erfolg, wenn es von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten (circa 930.000) unterstützt wird. Ein erfolgreiches Volksbegehren ist dem Landtag zuzuleiten. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, ist über diesen Gesetzentwurf ein Volksentscheid herbeizuführen.
( Ganze Meldung unter http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2009/348.php)
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 21.08.2009 - 06:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 112043
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 253 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Volksbegehren Nichtraucherschutz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Sächsisches Staatsministerium des Innern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).