Kommunen sind keine Waffenhaendler - abgegebene Waffen gehoeren vernichtet
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Kommunen sind keine Waffenhaendler - abgegebene Waffen gehoeren vernichtet
Viele Buergerinnen und Buerger haben als Konsequenz der Vorfaelle von Winnenden den Behoerden ihre (auch legalen) Waffen freiwillig abgegeben. Sie taten dies in der Absicht, den Bestand an Waffen und das damit einhergehende Risiko ihres Missbrauchs zu vermindern. Diese Buergerinnen und Buerger haben damit in anerkennenswerter Weise ein Zeichen der Verantwortung gesetzt.
Nach Presseberichten wurde insbesondere in baden-wuerttembergischen Kommunen mit abgegebenen Waffen ein umfangreicher Handel getrieben - zur Bereicherung der Stadtkassen. Als Folge hiervon gelangen diese Waffen letztlich wieder in den Privatbesitz. Dies widerspricht nicht nur der Motivation derjenigen, die ihre Waffen zugunsten der allgemeinen Sicherheit und unter Verzicht auf den Gegenwert aufgegeben haben. Diese Praxis widerspricht auch der letzten Reform des Waffenrechts, die auf eine Minderung und bessere Sicherung des privaten Waffenbestandes abzielte. Die Angehoerigen der Opfer von Winnenden wie auch die Buergerinnen und Buerger, die ihre Waffen abgaben, empfinden diese Praxis des Weiterverkaufs als "Schlag ins Gesicht". Buergerinnen und Buerger, die sich noch nicht zur Abgabe ihrer Waffen entschieden haben aber ueber diesen Schritt nachdenken, werden durch diese Praxis davon abgehalten.
Der Weiterverkauf abgegebener Waffen durch die Kommunen ist sicherheitspolitisch nicht hinnehmbar. Ich habe daher Bundesinnenminister Dr. Schaeuble gebeten, die Landesinnenminister zu einer Regelung zu veranlassen, welche in Zukunft die Verwertung abgegebener Waffen durch die Kommunen verhindert.
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Datum: 21.08.2009 - 15:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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