Weiß: Pflegeberuf nur bei fairer Bezahlung attraktiv

Weiß: Pflegeberuf nur bei fairer Bezahlung attraktiv

ID: 1121979
(ots) - Pflegekassen müssen Tariflöhne finanzieren

Die Koalitionsfraktionen haben heute ihre Änderungsanträge zum
Entwurf eines Pflegestärkungsgesetzes in die Ausschussberatungen
eingebracht. Danach kann eine tarifliche Vergütung von Pflegekräften
in Pflegesatzverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt
werden kann. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Das Pflegestärkungsgesetz bringt nicht nur Verbesserungen für
Pflegebedürftige. Es stellt zugleich sicher, dass Heimträger ihre
Pflegekräfte nach den vereinbarten Tarifverträgen vergüten können,
ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben. In kircheneigenen
Arbeitsrechtsregelungen festgelegte Vergütungen, wie sie etwa in
Einrichtungen der Caritas oder Diakonie gewährt werden, werden analog
behandelt.

Damit nicht Heimträger in ihren Verhandlungen mit den Pflegekassen
Tariflöhne geltend machen, ihre Beschäftigten tatsächlich jedoch
niedriger bezahlen können, kann von diesen künftig ein Nachweis über
die tatsächliche Vergütung verlangt werden. Es darf nicht sein, dass
von den Pflegeklassen refinanzierte Vergütungen nicht bei den
Pflegekräften ankommen. So würde das Ziel verfehlt, den Beruf
attraktiver zu machen. Zugleich würde eine Schieflage im Wettbewerb
entstehen - zum Nachteil von Einrichtungen, die tatsächlich
Tariflöhne bezahlen. Begünstigt würden insbesondere Heime, die wenig
Wert auf kompetentes Personal legen.

Die Unionsfraktion hat frühzeitig erkannt, dass eine qualitativ
hochwertige Pflege im Alltag der Bürgerinnen und Bürger wachsende
Bedeutung erlangt - bedingt nicht zuletzt durch die demografische
Entwicklung. Deshalb haben wir hier einen unserer politischen
Schwerpunkte gesetzt. Nur ein attraktives Berufsbild 'Altenpflege'


kann gewährleisten, dass künftig die benötigten Pflegekräfte zur
Verfügung stehen, mit denen die gewünschten Standards gewährleistet
werden können. Und hierzu gehört auch eine angemessene Vergütung."



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Datum: 15.10.2014 - 13:39 Uhr
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