NABU und LBV: Habicht ist "Vogel des Jahres 2015" - Illegale Verfolgung bedroht den Greifvogel
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bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV), haben den
Habicht (Accipter gentilis) zum "Vogel des Jahres 2015" gewählt. Auf
den Grünspecht, Vogel des Jahres 2014, folgt damit ein Greifvogel,
der wie viele andere seiner Verwandten immer noch der illegalen
Verfolgung ausgesetzt ist, obwohl die Jagd auf den Habicht seit den
1970er Jahren verboten ist.
"Illegal abgeschossene, vergiftete oder gefangene Habichte sind
nach wie vor trauriger Alltag. Es gibt immer noch einzelne Jäger, die
ihn als Konkurrenten bei der Jagd auf Hasen und Fasane sehen. Auch
bei Geflügel- und Taubenzüchtern ist der Habicht besonders unbeliebt.
Jährlich stellen Polizisten und Tierschützer in Deutschland
Habichtfangkörbe sicher - viele davon in der Nähe von
Taubenhaltungen", sagte NABU-Vizepräsident Helmut Opitz.
"Der Habicht holt sich auch mal ein Haushuhn oder eine Reisetaube.
Hauptnahrung sind aber die wild lebenden Ringel- oder Stadttauben
sowie Krähen, von denen es ausreichend viele gibt. Daher entwickelt
sich der Habicht auch in vielen Gegenden zunehmend vom scheuen
Waldbewohner zum Nachbarn in städtischen Parks und Friedhöfen", sagte
der LBV-Vorsitzende Ludwig Sothmann. In der Stadt sei das
Nahrungsangebot das ganze Jahr über gesichert.
Nach aktuellen Erfassungen leben in Deutschland 11.500 bis 16.500
Brutpaare. Eine der höchsten Siedlungsdichten von Habichten weltweit
hat die Hauptstadt Berlin mit etwa 100 Brutpaaren. Derzeit sind die
Bestände in Deutschland zwar nicht flächendeckend gefährdet,
allerdings verschwindet der Habicht aus manchen Gebieten oder ist
dort unerklärlich selten.
"Illegale Greifvogelverfolgung ist kein Kavaliersdelikt", so die
Verbände. NABU und LBV fordern, dass entsprechende Straftaten
systematisch erfasst, aufgeklärt und angemessen geahndet werden.
Dafür müssen speziell geschulte Einheiten und Koordinationsstellen
bei der Polizei und den Naturschutzbehörden der Länder in allen
Bundesländern eingerichtet werden. Als Vorbild ist hier die
Stabsstelle zur Bekämpfung von Umweltkriminalität in
Nordrhein-Westfalen zu nennen. Seit 2005 widmet sie sich unter
anderem der Eindämmung illegaler Greifvogelverfolgung. Die im
Umweltministerium angesiedelte Einrichtung arbeitet intensiv mit den
Polizeibehörden zusammen, um eine konsequente Strafverfolgung zu
ermöglichen.
NABU und LBV sprechen sich dafür aus, neben der Benutzung auch den
bislang erlaubten Verkauf von Habichtfangkörben zu verbieten. In der
Umgebung von Greifvogelnestern müssten Horstschutzzonen eingerichtet
werden, in denen Forstwirtschaft und Jagd vor allem während der
Brutzeit zwischen März und Juni ruhen sollten, so wie dies in einigen
Bundesländern bereits gesetzlich vorgesehen ist. Das Aushorsten von
jungen Habichten in freier Natur für die Falknerei sollte nicht mehr
zugelassen werden.
NABU und LBV haben als Signal gegen die illegale
Greifvogelverfolgung gemeinsam mit dem Komitee gegen Vogelmord eine
bundesweite Meldeaktion gestartet. Aktuell aufgestellte Fallen,
vergiftete oder angeschossene Greifvögel können ab sofort unter der
Telefonhotline 030-284984-1555 gemeldet werden. Unter dieser Nummer
bieten Experten Hilfe beim Erkennen, Dokumentieren und Anzeigen
illegaler Aktivitäten. Darüber hinaus werden auch zurückliegende
Fälle illegaler Greifvogelverfolgung erfasst, zu melden unter
www.NABU.de/verfolgung-melden.
Der 50 bis 60 Zentimeter große Habicht ist ein kräftiger
Greifvogel. Sein Körperbau mit kurzen gerundeten Flügeln und einem
relativ langen Schwanz ist gut an schnelle Sprints in
unübersichtlichem Gelände angepasst. Wie bei den meisten Greifvögeln
sind weibliche Tiere mit durchschnittlich 60 Zentimetern größer und
schwerer als die Männchen mit etwa 53 Zentimetern Körpergröße. Die
Oberseite ist grau, die Unterseite der Flügel, Brust und Bauch sind
weiß mit schmalen schwarzen Querstreifen, eine Zeichnung die man nach
dem Sperber, dem kleinen Vetter des Habichts, auch "Sperberung"
nennt. Typisch sind der helle Überaugenstreif und die gelb bis orange
gefärbte Iris.
Zentrale Meldeaktion von NABU, LBV und Komitee gegen den
Vogelmord: Telefon 030-284984-1555 (werktags von 9-18 und an
Wochenenden/Feiertagen von 15-18 Uhr) oder mit dem Online-Formular
unter www.NABU.de/verfolgung-melden
Weitere Infos unter www.NABU.de, www.LBV.de oder
www.Vogel-des-Jahres.de Pressefotos zum Vogel des Jahres unter
www.NABU.de/presse/fotos/#vogeldesjahres Tonaufnahmen und
Videomaterial unter www.NABU.de/presse/filmmaterial
Die Farbbroschüre "Vogel des Jahres 2015 - Der Habicht" (Art.Nr.:
1975), DIN A5, 36 Seiten gibt es im NABU-Natur-Shop,
info@NABU-Natur-Shop.de, Tel. 0511-711 099 98 oder unter
www.NABU.de/infomaterial sowie im LBV-Natur-Shop unter www.lbv.de
oder www.lbv-shop.de
Der aktuelle Leitfaden "Illegale Greifvogelverfolgung - Erkennen,
Bekämpfen, Verhindern" (Art.Nr: 1980), DIN A5, 36 Seiten, steht unter
www.NABU.de/illegale-verfolgung.pdf zum Download bereit. Die
gedruckte Broschüre kann über o.g. Bezugsquellen bestellt werden.
Helmut Opitz: Die Vögel des Jahres 1970-2013, Aula-Verlag, 176
Seiten. (Rezensionsexemplar über die NABU-Pressestelle)
Originaltext vom NABU
Pressekontakt:
Lars Lachmann, NABU-Referent für Vogelschutz, Tel. 030-284984-1620
Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Artenschutzreferent, Tel.
09174-4775-30
NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722, -1952
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: Presse@NABU.de
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Datum: 17.10.2014 - 10:00 Uhr
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