Westfalen-Blatt: Ikea: lebenslanges Umtauschrecht bleibt
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Möbel fest. Der stellvertretende Deutschland-Chef Michael Mette sagte
am Freitag dem in Bielefeld erscheinenden WESTFALEN-BLATT: »Wir
rudern nicht zurück. Für alles, was seit dem 25. August gekauft
wurde, gilt das lebenslange Rückgaberecht.«
Zuvor hatte Deutschland-Chef Peter Betzel daran Zweifel geweckt.
Am vergangenen Dienstag hatte er bei einer Pressekonferenz
eingeschränkt, das Versprechen schließe alte, abgenutzte Möbel nicht
ein. Wer 15 Jahre mit seiner Küche glücklich sei, könne diese
anschließend nicht einfach zurückgeben. Mette sagte dem
WESTFALEN-BLATT, Ikea wolle sich mit dem großzügigen Rückgaberecht
von der Konkurrenz deutlich abheben, das hohe Vertrauen in die eigene
Produktqualität signalisieren, den Kunden ein risikoloses Einkaufen
ermöglichen und damit den Umsatz ankurbeln. Allerdings würden lange
vor dem 25. August gekaufte Möbel nicht zurückgenommen.
Die Verbraucherzentrale NRW wies darauf hin, dass Ikea zwar das
Rückgaberecht verändern könne, aber die im aktuelen Katalog gemachten
Versprechen für die seit dem 25. August erworbenen Möbel einhalten
müsse. Um Irritationen bei Kunden zu vermeiden, sollten Unternehmen
Beschränkungen bei der Dauer des Rückgaberechts und bei der Art und
Beschaffenheit der Produkte eindeutig und rechtlich sauber
formulieren, sagte Peter Lindackers von der Verbraucherzentrale der
Zeitung.
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Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
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Datum: 17.10.2014 - 18:00 Uhr
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