Westfalen-Blatt: zum Urteil zu Mehrurlaub für Ältere
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auf, bei Arbeitszeit und Freizeit die Kollegialität. Das macht die
Klage jüngerer Mitarbeiter gegen zwei Extra-Urlaubstage älterer
Kollegen deutlich. Ganz besonders, wenn die Kläger schon regulär in
den Genuss üppiger 34 Urlaubstage im Jahr kommen. Der Gang bis vors
Bundesarbeitsgericht belegt, wie sehr eine unterschiedliche
Behandlung überschaubaren Ausmaßes Unfrieden innerhalb einer
Belegschaft stiften kann. Das sollten sich Arbeitgeber im Sinne eines
gutes Betriebsklimas immer wieder vor Augen führen. Es gibt
nachvollziehbare Gründe, Mitarbeitern bei besonderer Beanspruchung
mehr Urlaub zur Erholung zu gewähren. Sich dabei am Alter zu
orientieren, ist eine Möglichkeit. Aber eine strittige, wie der
aktuelle Fall und frühere Fälle zeigen. Auch Jüngere finden genügend
gute Argumente, eine Gleichbehandlung einzufordern: etwa, um
zusätzlice Zeit für die aufwachsenden Kinder zu haben. Wer als
Arbeitgeber differenzieren will, sollte eine gute Lösung finden.
Viele setzen auf eine Staffelung nach Betriebszugehörigkeit -
sozusagen als Treuebonus.
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Datum: 21.10.2014 - 21:00 Uhr
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