Qualitätsoffensive und Reformgesetze

Qualitätsoffensive und Reformgesetze

ID: 1126058
(ots) - Die Sicherung der medizinischen Versorgung,
der Ausbau der Prävention, bessere Pflegeleistungen und mehr Geld für
die Forschung - das sind die Eckpunkte der gesundheitspolitischen
Agenda der Bundesregierung, die Bundesgesundheitsminister Hermann
Gröhe (CDU), anstrebt. Die Bundesregierung hat insbesondere eine
Qualitätsoffensive - sowohl im stationären als auch im ambulanten
Bereich - angekündigt. Daher wird der 73. Bayerische Ärztetag in
Weiden auch mit einer Auftakt-Diskussion: "Pay for Performance" - die
Lösung der Medizin von morgen?" eröffnet. "Wir Ärztinnen und Ärzte
begrüßen diese Qualitätsoffensive. Für uns Ärztinnen und Ärzte ist
Qualität eine immanente Selbstverpflichtung, die aus unserem
freiberuflichen Selbstverständnis resultiert", so Dr. Max Kaplan,
Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) im Vorfeld der
Delegiertenversammlung. "Wir verstehen unter Qualität: Struktur-,
Prozess-, Ergebnisqualität und hinterfragen, ob die Honorierung
ärztlicher Leistung ausschließlich nach Ergebnisqualität richtig ist
oder ob nicht eher die qualifiziert erbrachte Leistung bezahlt werden
sollte", so Kaplan weiter. Gerade die BLÄK richte ihr Augenmerk auf
die Struktur- und Prozessqualität und leiste bezüglich der Struktur-
und Prozessqualität wichtige Beiträge, wie ärztliche Weiterbildung;
ärztliche Fortbildung z. B. durch Curricula für Qualitätsmanagement
oder Krankenhaushygiene sowie Qualitätszirkel-Arbeit; neue
Fortbildungsmaßnahmen, wie das Peer-Review oder qualitätssichernden
Maßnahmen durch die Ärztlichen Stellen (Röntgendiagnostik und
Röntgentherapie sowie Nuklearmedizin und Strahlentherapie) und
Beteiligung an BQS (Institut für Qualität und Patientensicherheit),
ÄZQ (Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin) sowie
Risikomanagement.

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)


Ein GKV-VSG soll dazu beitragen, den drohenden Ärztemangel
einzudämmen mit den Maßnahmen:
- Verbesserung der Anreize für Ärzte zur Niederlassung in
unterversorgten Gebieten (Einrichtung eines Strukturfonds)
- Einrichtung von Termin-Servicestellen
- Aufkauf von Praxissitzen in überversorgten Gebieten
- Stärkung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
- Bessere Verzahnung ambulant-stationär
- Weiterentwicklung medizinischer Versorgungszentren
- Neuregulierung der Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Vergütung delegierbarer Leistungen an qualifizierte
nicht-ärztliche Gesundheitsberufe
- Ausschluss von Regressforderungen der Krankenkassen gegenüber
Hebammen

E-Health-Gesetz

Noch in diesem Jahr soll ein E-Health-Gesetz vorgelegt werden, um
die weitere Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte zu
verbessern. Geplant sind die Elemente Notfalldaten, e-Rezept und
elektronische Patientenakte.

Präventionsgesetz

Zudem kündigte Gröhe ein Präventionsgesetz an, das voraussichtlich
erst 2015 vorliegen wird. Es soll das Ziel verfolgen,
gesundheitsförderndes Verhalten von der Kita über die Schule und den
Arbeitsplatz bis hinein in die Altenpflege zu fördern. "Das begrüßen
wir, denn der Anteil der nicht infektiösen Krankheiten an den
gesamten Krankheitsarten steigt weltweit rasant an, in Europa liegt
er bereits bei 80 Prozent", so Kaplan. Die ärztlichen Forderungen
lauten hier:

- Stärkung der Prävention in den Lebenswelten (z.B. Kita, Schule,
Betrieb, Pflegeheim)
- Stärkung der Rolle des Betriebsarztes
- Erweiterung der bestehenden Früherkennungsuntersuchungen für
Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- Gesundheitsuntersuchung nach § 25 Abs. 1 SGB V als
primärpräventive Untersuchung durch Ärztinnen und Ärzte
- Weiterer Ausbau von Potenzialen des Öffentlichen
Gesundheitswesens

Pflegestärkungsgesetz
1. Ab 2015 jährlich 2,4 Milliarden Euro zusätzlich (0,2
Prozentpunkte) davon
- 1,4 Milliarden Euro in die häusliche Pflege
- 1 Milliarde Euro in die stationäre Pflege
- 1,2 Milliarden Euro (0,1 Prozentpunkt) für Vorsorgefonds

2. Neudefinition der Pflegebedürftigkeit
0,2 Prozentpunkte für die Finanzierung der neuen Pflegestufen (statt
3 nun 5 inkl. Demenz). Dabei wird nicht mehr zwischen körperlichen,
geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Vielmehr
soll der Grad der Selbstständigkeit im
Alltag entscheidend sein.

"Der vorgesehene Inflationsausgleich sowie der Pflegevorsorgefonds
reichen nicht aus", kritisierte auch Bayerns Ärzte-Präsident das
Vorhaben und schloss sich der Expertenkritik im Bundestag am
Vorsorgefonds an, der ab 2015 mit 0,1 Beitragssatzpunkten (pro Jahr
rund 1,2 Milliarden Euro) 20 Jahre lang aufgebaut werden soll. Die
Beitragssatzentlastung auf dem Höhepunkt der Versorgungskurve wäre
mit wenig mehr als 0,1 Prozentpunkten marginal. Der Fonds hätte vor
20 Jahren schon aufgelegt werden müssen.

Gesetzesvorschlag zum ärztlich assistierten Suizid

Die Diskussion umfasse maßgeblich drei Begriffe:

Aktive Sterbehilfe Tötung auf Verlangen
Indirekte Sterbehilfe Maßnahmen zur Linderung des Leidens -
letzte Lebensphase verkürzen
Passive Sterbehilfe Sterbenlassen - medizinische Behandlung
unterlassen

Es seien drei Strömungen im Bundestag zu erkennen:
- Die Union fordert ein umfassendes Verbot, das nicht nur für
gewerbsmäßige Vereine, sondern auch für Ärzte und andere
Einzelpersonen gelten soll. Die SPD sieht dies etwas anders.
- Die SPD-Politiker sowie auch der Bundestagsvizepräsident Peter
Hintze (CDU) plädieren dafür, ärztlich assistierten Suizid in
unerträglichen Situationen nicht unter Strafe zu stellen.
- Die Grünen wollen lediglich die organisierten gewerblichen
Angebote unterbinden und aktive Sterbehilfe in die Hände der
Ärzte legen.

Mit dem seit 26.08.2014 vorliegenden Gesetzesvorschlag der
Hochschullehrer (Prof. Borasio, Prof. Taupitz et. al.) soll die
Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt werden - mit zwei
Ausnahmen: Arzt und Angehörige. Ein Arzt dürfe demnach Suizidhilfe
bei unheilbar Erkrankten mit begrenzter Lebenserwartung leisten. Der
Arzt müsse zuvor die Freiwilligkeit des Suizidwunsches prüfen und den
Patienten umfassend und lebensorientiert über andere, insbesondere
palliativmedizinische Leistungen aufklären.



Pressekontakt:
Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
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Datum: 24.10.2014 - 11:15 Uhr
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