HAUSTEIN: Unterkunftskosten: Wer die Musik bestellt, muss auch die Rechnung zahlen
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HAUSTEIN: Unterkunftskosten: Wer die Musik bestellt, muss auch die Rechnung zahlen
Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass die Kostenbeteiligung des Bundes nach der Zahl der Bedarfsgemeinschaften grundsätzlich falsch ist. Der Bund muss seinen Anteil entsprechend den real entstandenen Kosten tragen. Nur das schafft Planungssicherheit für die Kommunen.
Wenn jetzt der Bundeszuschuss sinkt, weil es im Bezugsrahmen Juli 2008 bis Juli 2009 weniger Bedarfsgemeinschaften gab als infolge der Wirtschaftskrise in 2010 zu erwarten sind, dann ist das die bittere Folge dieses elementaren Fehlers. Die Regierung darf die Kommunen nicht mit den Kosten der Unterkunft im Stich lassen. Auch diesen Fehler gilt es nach der Bundestagswahl zu korrigieren.
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Datum: 24.08.2009 - 17:17 Uhr
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