Rheinische Post: Kommentar /
Das hohe Gut der Demonstrationsfreiheit
= Von Martin Kessler
ID: 1126996
prügelnden rechtsextremen Hooligans vor dem Kölner Hauptbahnhof
verstört. Muss nicht eine solche "Demonstration" von vornherein
verboten werden? Dürfen auch Ausländerfeinde das Demonstrationsrecht
wahrnehmen, wenn sie vorgeben, gegen ebenfalls intolerante Salafisten
zu demonstrieren? Um es vorwegzunehmen: Das Demonstrationsrecht gilt
für alle, unabhängig davon, ob uns die verbreiteten Meinungen
empören. Nur in ganz schweren Fällen von erwartetem Landfriedensbruch
und bei üblen Beleidigungen können Demonstrationen verboten werden.
Die Politik tut deshalb gut daran, genau zu prüfen, ob sie eine
Demonstration verbietet, selbst wenn Gewalt droht. Das sollte auch
Innenminister Jäger bedenken, wenn er jetzt - durchaus
nachvollziehbar - solch hässlichen Exzessen wie in Köln durch ein
Demo-Verbot einen Riegel vorschieben will. Im Zweifel geht die
Meinungsfreiheit vor. Die Polizei muss zwar Bürger vor gewaltbereiten
Hooligans schützen und soll auch eine aus dem Ruder gelaufene
Demonstration auflösen. Aber sie von vornherein zu verbieten,
widerspricht dem grundgesetzlich verbrieften Demonstrationsrecht.
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Datum: 27.10.2014 - 20:28 Uhr
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