CLLB Rechtsanwälte berichten: Golden Gate GmbH stellt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
CLLB Rechtsanwälte prüfen Vorgehen gegen Rating Agentur
Verfügungen der Golden Gate GmbH sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Von der Insolvenz betroffen sind insbesondere die Anleihegläubiger der Golden Gate GmbH betroffen. Die Gesellschaft hatte im Dezember 2011 Schuldverschreibungen mit einem Volumen von 30 Millionen Euro emittiert (ISIN DE000A1KQXX), um mit den eingesammelten Geldern u.a. die Grundstücksgeschäfte zu finanzieren.
Der Plan ging allerdings nicht auf. Der Golden Gate GmbH gelang es nicht, Projektentwicklungen von ehemaligen Bundeswehrkrankenhäusern in Leipzig und Amberg rechtzeitig zu veräußern.
„Der Insolvenzverwalter macht nun zwar gegen den Geschäftsführer der Golden Gate GmbH, Herrn Uwe Rampold, Ansprüche geltend, da dieser der Golden Gate GmbH als Emittentin ein persönliches Patronat gegeben hatte. Darin verpflichtete sich Herr Rampold gegenüber der Golden Gate GmbH für den Fall, dass die Golden Gate GmbH nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel zur Zahlung des Anleihezinses oder zur Rückzahlung der Anleihe verfügt, die Gesellschaft bei Fälligkeit auf erstes Anfordern mit den für die Anleihenbedienung und -rückzahlung erforderlichen liquiden Mitteln auszustatten. Es ist allerdings sehr zweifelhaft, ob Herr Uwe Rampold persönlich in der Lage sein wird, seiner Verpflichtung aus dem Patronat vollumfänglich nachzukommen“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich.
CLLB Rechtsanwälte prüfen daher, inwiefern Schadensersatzansprüche gegen weitere solvente Anspruchsgegner geltend gemacht werden können. Insbesondere Prospektverantwortliche kommen hier in Betracht, da der Emissionsprospekt wegen der fraglichen Solvenz der Patronatserklärung fehlerhaft sein könnte.
„Somit können nach unserer Bewertung Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung bestehen. Denn einem Verkaufsprospekt kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass der Prospekt, in dem die Anleihe vorgestellt wird, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären muss. Kommt er dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sich die Prospektverantwortlichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anleihe und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.
CLLB Rechtsanwälte
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Fax: 089 / 552 999 90
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Datum: 28.10.2014 - 15:44 Uhr
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