VG Freiburg: Bindungswirkung eines Gewerbesteuermessbescheids
ID: 1128642
Mit Urteil vom 20.09.2013 entschied das Verwaltungsgericht Freiburg, dass ein Gewerbesteuermessbescheid auch im Hinblick auf die persönliche Steuerpflicht Bindungswirkung für den Gewerbesteuerbescheid
Hier verlangt die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Feststellung der Nichtigkeit eines Gewerbesteuerbescheids. Das Verwaltungsgericht wies die Feststellungsklage ab. Die GbR erwarb ein bebautes Grundstück und einige Monate später schied eine der drei Gesellschafterinnen aus und ihren Anteil übernahm eine der anderen Gesellschafterinnen. Zugleich wurde ein notariell beurkundeter Abtretungs- und Kaufvertrag mit einer Aktiengesellschaft (AG) geschlossen, wonach die GbR ohne Liquidation mit allen Vermögenswerten auf die AG übergehen und die AG daher in die Rechte und Pflichten eintreten sollte.
Frühere Gewerbesteuermessbescheide gegen die Klägerin und die AG hatten keinen Bestand, sodass das zuständige Finanzamt einen neuen Gewerbesteuermessbescheid gegenüber der Klägerin erließ. Die Beklagte erließ daher einen Gewerbesteuerbescheid für die Klägerin. Dagegen legte die Klägerin Widerspruch ein und begründet diesen mit der Nichtigkeit des Bescheids. Dem folgte die Beklagte nicht. Der dagegen gerichtete Widerspruch der Klägerin blieb erfolglos.
Die Feststellungsklage wies das Finanzgericht (FG) ab (Urteil v. 24.03.2011, AZ.: 3 K 1562/08), weil die Klägerin steuerpflichtig sei und es sich nicht um eine Gesamtrechtsnachfolge der AG handele. Der Kaufvertrag habe keine Vereinbarungen über Gesellschaftsanteile, sondern über Gesellschaftsvermögen enthalten, weshalb die Klägerin als fortbestehend gelte bis alle Ansprüche im Hinblick auf die Gewerbesteuer erfüllt seien. Die Nichtzulassungsbeschwerde wies der Bundesfinanzhof (BFH) ab (Beschluss v. 15.03.2012, AZ.: IV B 123/11).
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz blieb erfolglos (AZ.: 5 K 200/12; 2 S 733/12). Die Feststellungsklage begründet die Klägerin damit, es sich um einen Vertrag über Gesellschaftsanteile gehandelt habe und die AG Gesamtrechtsnachfolgerin sei, weshalb die Klägerin nicht fiktiv fortbestanden habe und der Gewerbesteuerbescheid nichtig sei. Zudem sei der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts nicht bindend im Hinblick auf die Adressierung und Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids. Alledem folgt das VG nicht und hält den Bescheid für wirksam.
Das Steuerrecht ist eine komplexe Materie, die für einen Laien kaum mehr zu überschauen ist. Die diversen Steuerarten, eine ständig steigende Anzahl von Gerichtsentscheidungen im Steuerrecht sowie etwaige Bezüge zum Ausland und anderen Rechtsgebieten erschweren es dem Steuerpflichtigen, selbst einen umfassenden Überblick zu behalten.
Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen.
Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
steuerrecht
selbstanzeige
wirtschaftskanzlei
rechtsanwalt
rechtsanwaeltin
anwaeltin
anwalt
rechtsanwaelte
kanzlei
anwaelte
bonn
duesseldorf
frankfurt
koeln
zuerich
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
In der Sürst 3, 53111 Bonn
Datum: 30.10.2014 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1128642
Anzahl Zeichen: 3170
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Nöthe
Stadt:
Bonn
Telefon: +49 (0) 228 52279640
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 447 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"VG Freiburg: Bindungswirkung eines Gewerbesteuermessbescheids"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt insoweit aus: Im entschiedenen Fall hatte der Kläger ? ein Verbraucher ? mit der beklagten Bank im Jahr 2003 einen Darlehensvertrag abgeschlossen und diesen bis zum Jahr 2009 vollständig zurückgeführt. Vier Ja
BAG: Keine Kürzung des Erholungsurlaubs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ...
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt aus: Grundsätzlich erwirbt ein in Elternzeit befindlicher Arbeitnehmer auch weiterhin Urlaubsansprüche, auch wenn die Elternzeit über mehrere Jahre genommen wird. Dem Arbeitgeber steht aber gem. § 17 Abs. 1 Sa
Bausparkassen kündigen Bausparverträge ...
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt hierzu aus: Hintergrund dieser Kündigungen ist das aktuelle Zinsniveau. Denn mittlerweile wird es für die Bausparkassen zum Problem, da immer weniger Bausparer tatsächlich noch das aus heutiger Sicht hochverzin
Weitere Mitteilungen von NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
Schufa und Restschuldbefreiung ...
Ziel eines jeden Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer natürlichen Person ist die Erteilung der Restschuldbefreiung. Für viele Schuldner müssen dann aber feststellen, dass damit ihre Bonität immer noch nicht vollständig wiederhergestellt ist, da die Erteilung der Restschuldbefreiung bei
Beratungsaktion für Studenten ...
30.10.2014. Anlässlich des mittlerweile in allen Bundesländern begonnenen Studienbeginns stehen jedem Studenten oder deren Eltern die Experten der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) kostenlos für die Beantwortung von Fragen rund ums Thema Studienbeginn und Versicherung telefo
Pöbeln bis die Polizei kommt ? ...
Man lernt es schon als Kind: Wer Unruhe stiftet oder in der Öffentlichkeit Lügen verbreitet, den holt die Polizei - so einfach war es bisher. Doch wie sieht es in der nicht mehr all zu neuen Welt Internet aus, wenn gepöbelt wird oder Unwahrheiten verbreitet werden? Es dort unter dem Schutz der An
Rechtliche Schritte gegen Spam-Mails ...
Jeder bekommt sie und es werden jeden Tag mehr: So genannte SPAM-Mails. Selbst dagegen eingebaute Filter helfen nicht lückenlos und die Verursacher zur Verantwortung zu ziehen erscheint schwierig, da diese sich meistens in zweifelhaften Korruptionsstaaten aufhalten und von dort aus massenhaft und s




