Erweiterte Regeln für Inkassoschreiben treten zum 1. November in Kraft
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verschicken Inkassounternehmen jedes Jahr. Über 5 Milliarden Euro an
ausstehenden Zahlungen führen sie so ihren gut 500.000 Auftraggebern
zurück, darunter Handelsunternehmen, das Handwerk,
Finanzdienstleister und die öffentliche Hand.
"Vielen Verbrauchern ist gar nicht klar, dass jeder automatisch
die höheren Preise mitbezahlt, die ein Unternehmen zur Deckung von
Forderungsausfällen einkalkulieren muss. Die Inkassowirtschaft hilft,
diesen Betrag möglichst gering zu halten. Das verhindert zudem viele
Insolvenzen und sichert zahlreiche Arbeitsplätze", erklärt Kay Uwe
Berg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher
Inkasso-Unternehmen (BDIU), aus Anlass der Einführung erweiterter
Informationspflichten für die Branche.
Ab dem 1. November sind Inkassounternehmen ebenso wie
Rechtsanwälte beim Forderungseinzug nun auch formal dazu
verpflichtet, detaillierte Informationen über ihren Auftraggeber
sowie über die Hauptforderung, Zinsen und Inkassokosten klar und
verständlich an Verbraucher zu übermitteln. Auf Nachfrage müssen sie
ergänzend weitere Angaben wie etwa die ladungsfähige Anschrift ihres
Auftraggebers mitteilen.
Nach den Regelungen zur Höhe der erstattungsfähigen
Inkassovergütung und zur in einigen Details veränderten Aufsicht, die
beide bereits seit Oktober 2013 gelten, komplettieren die
Informationspflichten die vom Gesetzgeber angeschobenen Neuregelungen
im Bereich Inkasso.
Berg kommentiert: "Die erweiterten Darlegungs- und
Informationspflichten schaffen jetzt sehr große Transparenz beim
Forderungsmanagement. Auch wenn der personelle und technische Aufwand
und das zusätzlich vorzuhaltende Datenvolumen enorm sind und in
manchen Branchen erst die Rechtspraxis zeigen wird, auf welche
genauen Daten beispielsweise im Hinblick auf den Vertragsschluss
abzustellen ist: Die neue Rechtslage ist gut für Verbraucher und
Wirtschaft."
Der BDIU-Hauptgeschäftsführer erneuerte in diesem Zusammenhang im
Namen der Inkassowirtschaft das auch von Bundesjustiz- und
Verbraucherschutzminister Heiko Maas unterstützte Angebot an
Verbraucherschützer und Schuldnerberater, Praxisfragen im
Zusammenhang mit der Rechtsanwendung des Gesetzes im Dialog zu
klären.
Der BDIU vertritt 560 Inkassounternehmen in Deutschland.
Pressekontakt:
BDIU Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen
Pressesprecher: Marco Weber
Telefon: 030/206073640, Mail: weber@inkasso.de;
www.inkasso.de
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Datum: 31.10.2014 - 10:56 Uhr
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