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ID: 1130081

NichtVerfuegbar.de - Informationen rund um Digitale Gesellschaft & digitale Bürgerrechte, Datenschutz, Vorratsdaten!



(firmenpresse) - Zur Bundestags-Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft:

Der 17. Deutsche Bundestag hatte die Einsetzung der Kommission am 4. März 2010 einstimmig beschlossen.

Die "Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft" des Deutschen Bundestages untersuchte vom 5. Mai 2010 bis 5. April 2013 die Auswirkungen des Internets auf Politik und Gesellschaft und erarbeitete Empfehlungen für das Parlament (siehe Schlussbericht).

Zum Begriff Vorratsdatenspeicherung:

Der Begriff Vorratsdatenspeicherung (VDS) (auch Mindestdatenspeicherung oder Mindestspeicherfrist) bezeichnet die Speicherung personenbezogener Daten durch oder für öffentliche Stellen, ohne dass die Daten aktuell benötigt werden. Sie werden also nur für den Fall gespeichert, dass sie einmal benötigt werden sollten.

Vorratsdaten der Telekommunikation: In der rechtspolitischen Debatte bezieht sich der Begriff meist auf die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten.

Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten betrifft die Verpflichtung von Anbietern von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung der Verbindungsdaten von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht (Speicherung bestimmter Daten auf Vorrat).

Erklärter Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die verbesserte Möglichkeit der Verhütung und Verfolgung von schweren Straftaten.

Diese Vorratsdatenspeicherung ist eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung und vermindert die Anonymität im Internet.

Zum Begriff Datenschutz:

Der Begriff "Datenschutz" ist in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden und nicht einheitlich definiert und interpretiert.

Je nach Betrachtungsweise wird der Datenschutz verstanden als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung oder Schutz der Privatsphäre.



Der Datenschutz steht für die grundlegende Idee, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden soll und kann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen.

Ziel: Der Datenschutz soll der in der zunehmend computerisierten und vernetzten neuzeitlichen Informationsgesellschaft bestehenden Tendenz zum "gläsernen Menschen" und dem Ausufern staatlicher Überwachungsmaßnahmen (Überwachungsstaat) und nichtstaatlicher Datenmonopole entgegenwirken.

Zur Digitalen Gesellschaft e. V.:

Die "Digitale Gesellschaft e. V." ist ein im Jahr 2010 gegründeter eingetragener Verein mit Sitz in Berlin, der sich für Bürgerrechte und Verbraucherschutz hinsichtlich der Netzpolitik engagiert.

Dieser Verein "Digitale Gesellschaft e. V." hat mit der schweizerischen Digitalen Gesellschaft außer dem Namen und einigen Themeninteressen keine Gemeinsamkeiten.

Linknachweis: http://www.nichtverfuegbar.de

Vertiefende Literatur:

- Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Konvention Nr. 108) vom 28. Januar 1981. Online auf conventions.coe.int.

- Enquete-Kommission Internet hat sich konstituiert. In: Homepage des Deutschen Bundestages , 5. Mai 2010

- bundestag.de/internetenquete/Sitzungen_Uebersicht/index.jsp

- Breyer, Patrick: Die systematische Aufzeichnung und Vorhaltung von Telekommunikations-Verkehrsdaten für staatliche Zwecke in Deutschland (Vorratsspeicherung, traffic data retention). Dissertation. Rhombos Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-937231-46-3)

- Albrecht, Jan Philipp: Sicherheit statt Rechtsstaat ? Der Konflikt bei der Vorratsdatenspeicherung spitzt sich zu. In: ForumRecht (FoR) 1/2007, S. 13?15

- Gasch, Patrick: Grenzen der Verwertbarkeit von Daten der elektronischen Mauterfassung zu präventiven und repressiven Zwecken. Duncker & Humblot Erscheinungsjahr 2012, ISBN 978-3-428-13642-1

- Betonung der öffentlichen Sicherheit im Bundesdatenschutzgesetz in §4bAbs4, $6bAbs3, §13Abs3Nr5, §14Abs2Nr6, §16Abs3, §19Abs4Nr2, §28Abs2Nr2b, §28Abs8, §29Abs7, §33Abs2Nr6

Linkhinweis: http://www.freie-pressemitteilungen.de

Quellennachweis: Zitiert zu den Themen "Digitale Gesellschaft & Bürgerrechte, Datenschutz, Vorratsdaten" aus der Internet-Enzyklopädie Wikipedia, so z.B. aus Datenschutz @ Wikipedia.org / Veröffentlicht am Montag, dem 03. November 2014
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Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 03.11.2014 - 18:50 Uhr
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