Neuerungen beim Deutschen Dokumentarfilmpreis
Verleihung am 18. Juni 2015 in Ludwigsburg / Einreichungen bis 2. Februar 2015 möglich
ID: 1130959
zwei Jahre vom Südwestrundfunk (SWR), der MFG Filmförderung
Baden-Württemberg und dem Stuttgarter Haus des Dokumentarfilms (HDF)
gestiftete Deutsche Dokumentarfilmpreis wird zum vierten Mal im
Rahmen des Branchentreffs DOKVILLE verliehen. Die mit 20.000 Euro
höchstdotierte Auszeichnung für einen deutschsprachigen
Dokumentarfilm ehrt "besonders herausragende filmische Leistungen bei
der Pflege und Weiterentwicklung des Dokumentarischen im Fernsehen
und im Kino". Darüber hinaus werden die Förderpreise des Hauses des
Dokumentarfilms (à 3.000 Euro) und der Stadt Ludwigsburg (à 2.000
Euro) verliehen.
In der Session 2015 wird es einige Neuerungen geben:
Direkteinreichungen durch Autoren, Regisseure oder Produzenten sind
jetzt möglich, Einreichungsfrist ist der 2. Februar 2015. Bisher
hatte die siebenköpfige Jury, bestehend aus Filmschaffenden,
Vertretern der Filmhochschulen und Film- und Fernsehkritikern aus
Deutschland, Österreich oder der Schweiz Filme für die Prämierung
benannt. Eine Eigenbewerbung war bislang nicht möglich. Nun wird es
eine Vorjury geben, die die eingereichten Filme sichtet und aus der
Gesamtheit der Einsendungen 20 Produktionen auswählt, die dann der
weiterhin aus sieben Juroren bestehenden Hauptjury vorgelegt werden.
Diese Hauptjury wird hieraus zunächst zwölf Produktionen nominieren
und dann unter diesen die drei Preisträgerfilme ermitteln.
Das aktuelle Reglement sowie weitere Informationen und
Hintergründe zum Deutschen Dokumentarfilmpreis finden sich unter
deutscher-dokumentarfilmpreis.de. Ab Anfang November wird das
Online-Einreichungsformular ebenfalls auf dieser Website verfügbar
sein.
Pressekontakt:
Daniela Kress, Tel.: 07221 929-23800, Daniela.Kress@swr.de
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Datum: 05.11.2014 - 10:21 Uhr
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Baden-Baden
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