Neues BGH-Urteil zu Kreditgebühren – Verjährung droht bis 31.12.2014!
Betroffen sind Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite ab dem Jahr 2004. Alle Verbraucher, die in den letzten 10 Jahren, also seit 2004 private Kredite aufgenommen und hierfür Bearbeitungsgebühren an die Bank oder Sparkasse bezahlt haben, können diese nun zurückfordern. Von Banken und Sparkassen in Rechnung gestellte Bearbeitungsgebühren sind unzulässig, da die Bearbeitung eines Kredites im eigenen geschäftlichen Interesse der Bank steht. Nach Schätzungen wurde mehrere Milliarden EUR von Banken und Sparkassen für die Bearbeitung von Krediten zu Unrecht von den Verbrauchern kassiert. Sie können Ihr Geld zurückfordern.
Da die Bearbeitungsgebühren prozentual abgerechnet wurden, kommt es bei der Rückzahlung auch auf die Kreditsumme an. Diese ist Grundlage für die Berechnung der Gebühren. Banken versuchen sich aus der Haftung rauszureden und das sind die möglichen Argumente der Banken:
•Der Kredit des Privatkunden sei nicht von der Entscheidung betroffen
•Das Urteil gelte nur für bestimmte Kredite wie z. B. KFZ-Kredite oder Hausrat-Kredite
•Die Bank sei nicht betroffen, weil die Gebühr offen im Vertrag angegeben und vom Privatkunden unterschrieben worden sei
•Die Bearbeitungsgebühr sei schon verjährt, da die Frist hierfür 3 Jahre betragen würde
Um sein Geld zurückzufordern, sollte man sich unbedingt schriftlich an die Bank wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter, damit Sie Ihre Ansprüche gegen Banken und Sparkassen geltend machen können.
Themen in dieser Pressemitteilung:
bgh
urteil
bank
sparkasse
bearbeitungsgebuehr
verbraucher
kunde
kredit
privatkredit
zurueckfordern
verjaehrung
kreditsumme
2004
haftung
immobilienkredit
kfz-kredit
moebelkredit
bearbeitung
anwalt
schutz
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über die Kanzlei:
Wir sind eine erfahrene Anwaltskanzlei im Wirtschaftsraum Stuttgart. Unser qualifiziertes Team setzt sich aus hochmotivierten Rechtsanwälten und Fachanwälten zusammen, die sich auf die verschiedensten Gebiete spezialisiert haben. Die erfolgreiche Rechtsberatung und Interessenvertretung in über 30.000 Mandaten seit 1997 ist unsere solide Grundlage für die kompetente und individuelle Betreuung unserer Mandanten.
Unsere Mandanten sind renommierte nationale und internationale Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Privatpersonen. Firmen begleiten wir von der Gründung bis hin zur Unternehmensnachfolge. Unseren Privatmandanten stehen wir in allen Konfliktsituationen des täglichen Lebens zur Seite.
Dabei ist jeder Fall so einzigartig wie unsere Mandanten und ihre Anliegen es sind. Ihr persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie während der gesamten Dauer des Mandats, weil uns die vertrauensvolle und partnerschaftliche Beziehung zu unseren Mandanten ganz besonders am Herzen liegt.
Die Stärke unserer Kanzlei ist die Zusammenarbeit unserer hochspezialisierten Anwälte und ihre Identifikation mit den ganz individuellen Belangen unserer Mandanten.
Persönliches Engagement, präzises Fachwissen und größte Sorgfalt sind die Säulen unseres Erfolgs.
KARAAHMETOĞLU & KOLLEGEN
Theodor-Heuss-Straße 9
70174 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711 - 1 28 55 40
Fax: +49 (0)711 - 1 28 55 4 99
E-Mail:contact(at)k-kanzlei.de
http://www.anwaltskanzlei-karaahmetoglu.com
KARAAHMETOĞLU & KOLLEGEN
Theodor-Heuss-Straße 9
70174 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711 - 1 28 55 40
Fax: +49 (0)711 - 1 28 55 4 99
E-Mail:contact(at)k-kanzlei.de
http://www.anwaltskanzlei-karaahmetoglu.com
Datum: 06.11.2014 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1131574
Anzahl Zeichen: 2182
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Hakan Taskin
Stadt:
Stuttgart
Telefon: 0711 128 5540
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 741 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neues BGH-Urteil zu Kreditgebühren – Verjährung droht bis 31.12.2014!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Karaahmetoglu & Kollegen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).