Steuerliche Behandlung der Kurtaxe

Steuerliche Behandlung der Kurtaxe

ID: 1133239

Gemeinde unterhält Betrieb gewerblicher Art



(firmenpresse) - Zur bestmöglichen Erholung vom stressigen Alltag und um einfach mal die Seele baumeln zu lassen, eignen sich ruhig gelegene Kurorte. Bei der Ankunft muss jedoch zunächst eine sogenannte Kurtaxe an die Gemeinde abgetreten werden. Doch was berechtigt die Gemeinde zur Erhebung solch einer Gebühr und müssen die Einnahmen aus der Kurtaxe auch versteuert werden? Zu diesem Thema informiert Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig aus Mannheim.

Gemeinde unterhält Betrieb gewerblicher Art

Die Bedingungen zur Erhebung einer Kurtaxe sind im § 13 des Gesetzes über kommunale Abgaben genauestens festgelegt. Danach darf die Kurtaxe erhoben werden, wenn diese für die Schaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Kur- oder Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen verwendet wird. Mit der Zahlung der erhobenen Gebühr erwirbt der Kurgast das Recht, die von der Gemeinde bereitgestellten Einrichtungen und Veranstaltungen zu nutzen. Gleichzeitig ist die Gemeinde den Kurgästen gegenüber in der Pflicht, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand zur Benutzung zur Verfügung zu stellen. Da die Einnahmen aus den Gebühren zum überwiegenden Teil der Finanzierung von Einrichtungen und Veranstaltungen dienen, unterhält die Gemeinde aus juristischer Sicht einen Betrieb gewerblicher Art. Dieser steuerbare sowie steuerpflichtige Leistungsaustausch zwischen der Gemeinde und dem Kurgast führt zu umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen. Der Umsatz unterliegt dem ermäßigten Steuersatz, eine Befreiungsvorschrift liegt jedoch nicht vor. Fließt Kapital beispielsweise einer außenstehenden GmbH in eine der Einrichtungen der Gemeinde, so ändert dies jedoch nichts an der ertragssteuerlichen Beurteilung der Kurtaxe, auch wenn diese gegebenenfalls selbst von der außenstehenden GmbH eingenommen wird. Die GmbH nimmt aus rechtlichem Blickwinkel ausschließlich die Position eines „Erfüllungsgehilfen“ ein, der wiederum seine Vergütung aus den anteiligen Bezügen aus der eingenommenen Kurtaxe erhält.



Für offene Fragen und nähere Informationen steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.


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Datum: 10.11.2014 - 17:21 Uhr
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Kategorie:

Finanzwesen


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