Barrierefrei aber stilvoll: Günstig zum barrierefreien Bad mit staatlicher Förderung
Barrierefreiheit im Badezimmer ist generationenübergreifender Trend / Duschmeister.de zeigt auf, welche Fördermöglichkeiten es bei Sanierungen gibt
Unterstützung durch die KfW
Bundesweit unterstützt vor allem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Häuslebauer mit ihren günstigen Krediten. Wer sein Bad „barrierefrei“ modernisieren möchte, dem empfiehlt Duschmeister.de, sich zum KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159) zu informieren. Bis 50 000 Euro Kreditsumme zu Konditionen ab 1,00 Prozent effektivem Jahreszins stellt die Förderbank mit diesem Kredit für Antragssteller aller Altersklassen pro Wohneinheit zur Verfügung. „Durch die Förderungen der KfW können Häuslebauer sicherstellen, dass ihre Immobilien zu jeder Lebenssituation passen. Egal ob sie gerade eine Familie gründen, schon an das hohe Alter denken oder sich einfach mehr Wohnkomfort wünschen“, kommentiert Burmeister. In Sachen Badumbau sei der Kredit eine Option für alle, die ihre hohen Dusch- und Badewannen gegen bodengleiche Duschen austauschen möchten. Auch wer beispielsweise WC und Waschbecken modernisieren oder die Raumaufteilung seines Bades zugunsten besserer Barrierefreiheit ändern will, sei mit diesem Programm der KfW am besten beraten.
Förderung vielerorts auch auf Landesebene
Neben der KfW stellen auch die einzelnen Bundesländer und Gemeinden oft eigene Mittel bereit, mit denen sie Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen ihrer Bürger lokal fördern. „Nahezu jedes Bundesland verfügt über Förderprogramme. In manchen Fällen bauen diese unmittelbar auf Förderungen durch die KfW auf. In anderen Ländern unterstützen die Landesbanken bestimmte Sanierungen jedoch auch mit eigenen Programmen“, weiß Burmeister. Welche Maßnahmen genau gefördert werden und wer als Antragssteller in Frage kommt, ist von Land zu Land stark unterschiedlich. Interessenten rät Duschmeister.de daher in jedem Fall, sich vor einer Sanierung bei den zuständigen Landesministerien und -banken sowie bei Stadt- und Gemeindeämtern zu informieren. „Außerdem gilt auf Landesebene: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Förderungen stehen nur soweit zur Verfügung, wie die Landesmittel im jeweiligen Jahr ausreichen. Einen rechtlichen Anspruch auf Förderung gibt es nicht“, kommentiert der Bad-Experte.
Im Voraus planen
Mit Blick auf die Vielfalt an bundesweiten und lokalen Förderprogrammen rät Duschmeister.de, sich bei einer geplanten Badezimmersanierung im Vorfeld rechtzeitig und umfassend zu den verfügbaren Finanzierungshilfen zu informieren. „Die KfW, die eigene Landesbank sowie die lokalen Baubehörden: An diesen drei Stellen sollte jeder hinsichtlich der verfügbaren Fördermöglichkeiten anfragen, der sein Bad in absehbarer Zeit barrierefrei modernisieren möchte“, fasst Burmeister zusammen. „Wichtig ist immer, alle Anträge schon vor dem Beginn der Umbauarbeiten zu stellen. Denn: Abgeschlossene oder bereits begonnene Sanierungen werden in der Regel nicht mehr unterstützt.“
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Datum: 11.11.2014 - 10:27 Uhr
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