Spielraum für den Windenergieausbau bei der Luftverkehrssicherung nutzen
ID: 1134961
Verwaltungsrechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis hat
am 6. November 2014 ein Gutachten "Zur Bedeutung des
Errichtungsverbots des §18a Luftverkehrsgesetz bei der Genehmigung
von Windkraftanlagen" vorgelegt.
Das Gutachten wurde im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie
(BWE) und der EnergieAgentur.NRW erstellt und ist auf deren
Internetseiten abrufbar. Mit dem Gutachten wird die rechtliche
Bewertung der planerischen Abwägung und die Abarbeitung des Belangs
Flugsicherheit im Genehmigungsverfahren bei Nutzungskonflikten
zwischen Windenergie und den Navigationseinrichtungen der Deutschen
Flugsicherung GmbH präzisiert.
"Die Deutsche Flugsicherung betreibt bundesweit rund 60
Funknavigationsanlagen, etwa ein Sechstel davon befindet sich in
Nordrhein-Westfalen. Die Anlagen stehen überwiegend in Gebieten die
aufgrund ihrer guten Windverhältnisse für Windenergieanlagen
besonders geeignet sind. Daraus und aus den 2009 von 3 km auf 15 km
ausgeweiteten Anlagenschutzbereichen um die Standorte der
Drehfunkfeuer ergeben sich Nutzungskonflikte, die aber gelöst werden
können. Das von uns mitbeauftragte Gutachten zeigt hierfür die
rechtlichen Wege auf", machte Dr. Frank-Michael Baumann,
Geschäftsführer der EnergieAgentur.NRW deutlich.
"Das Gutachten von Prof. Battis und Kollegen zeigt, dass §18a
Luftverkehrsgesetz einen Spielraum zum angemessenen Umgang mit dem
Belang der Luftverkehrssicherheit schafft. Dieser kann genutzt
werden. Gerade weil es sich um eine Prognoseentscheidung mit
erheblichen Auswirkungen auf Investitionen in Milliardenhöhe in
Deutschland handelt, ist es wichtig, dass die Entscheidung nicht
faktisch allein durch die Deutsche Flugsicherung als privates
Unternehmen mit gegenläufigen Geschäftsinteressen erfolgt. Vielmehr
ist es erforderlich, dass die Luftverkehrsbehörden sorgfältig die
betroffenen Projekte prüfen und die Genehmigungsbehörden fundierte
Entscheidungen treffen können. Dass diese bei der militärischen
Flugsicherung übliche Praxis auch bei der zivilen Flugüberwachung
rechtlich möglich ist, macht das Gutachten deutlich. Dies zeigt auch,
dass sich viele bestehende Konflikte entschärfen lassen", so Klaus
Schulze Langenhorst, Vizepräsident des Bundesverbandes WindEnergie.
In der Praxis wird bei über 90 Prozent der Flüge das amerikanische
GPS-System verwendet. Die alte Analogtechnik der
Funknavigationsanlagen wird daher weitgehend nur noch als
Backup-Technologie bereitgehalten. "Die Umsetzung der Energiewende
darf nicht durch eine veraltete Reserve-Navigationstechnik
ausgebremst werden", machte Klaus Schulze Langenhorst deutlich.
"Das Luftverkehrsgesetz eröffnet Spielräume, die genutzt werden
müssen, um das bisherige Verwaltungsverfahren zu verbessern und die
Energiewende zum Erfolg zu führen. Darauf hatten in der Vergangenheit
bereits Gutachten des Landes Schleswig-Holstein und
Gerichtsentscheidungen (Verwaltungsgericht Oldenburg vom 5.2.2014,
Az.: 5 B 6430/13) hingewiesen. Für uns ist es wichtig, dass die
Luftverkehrsverwaltung des Bundes die Problematik ernst nimmt und
konstruktiv zu Lösungen in den vielen aktuell blockierten Projekten
beiträgt. Damit wäre sowohl den berechtigten Interessen der
Luftverkehrssicherung als auch den Zielen der Energiewende gedient.
Hierzu wollen wir einen konstruktiven Dialog mit dem
Bundesverkehrsministerium und dem Bundesaufsichtsamt für
Flugsicherheit führen", machten Dr. Frank-Michael Baumann und Klaus
Schulze Langenhorst deutlich.
Das Gutachten ist abrufbar unter www.wind-energie.de und
www.energieagentur.nrw.de
Pressekontakt:
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE), Bundesgeschäftsstelle
Wolfram Axthelm, Pressesprecher
Neustädtische Kirchstr. 6, 10117 Berlin
Telefon: (030) 212341210, Fax: (030) 212341410
E-Mail: w.axthelm@wind-energie.de
Internet: http://www.wind-energie.de
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Datum: 13.11.2014 - 13:19 Uhr
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