Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Darlehensverträgen

Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Darlehensverträgen

ID: 1135009

Die Rechtsanwälte Sandmeier& Sixta aus Aichach informierenüber die Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Darlehensverträgen. Weitere Rechtsgebiete der Anwälte aus Aichach sind: Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Zivil- und Strafrecht.



Rechtsanwälte Sandmeier& Sixta  aus AichachRechtsanwälte Sandmeier& Sixta aus Aichach

(firmenpresse) - Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Darlehensverträgen
Die Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Darlehensverträgen, die vor dem 1. Januar 2004
abgeschlossen wurden, ist nur noch bis zum Endes des Jahres 2014 möglich. Darauf weisen die
Rechtsanwälte aus Aichach hin. Die Rechtsanwälte Sandmeier & Sixta weisen auf zwei neuerliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes hin, die den Beginn der Verjährungsfrist für die Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Darlehensverträgen zum Inhalt haben. Laut Aussagen der Rechtsanwälte aus Aichach fordern die Kläger in beiden Verfahren von ihren Banken die Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Darlehensverträgen.

Im Verfahren XI ZR 348/13 wurden die Darlehensverträge in den Jahren 2006, 2008 und 2011 abgeschlossen. Im Verfahren XI ZR 17/14 existiert nur ein Vertrag aus dem Jahr 2008. Laut Aussagen der Rechtsanwälte aus Aichach sahen die Vertragsbedingungen in beiden Fällen ausdrücklich vor, dass Bearbeitungsentgelte zu zahlen sind. Die Beklagten haben die Verjährungseinrede erhoben, so die Rechtsanwälte aus Aichach.

Seinem eigenen Urteil zur Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Darlehensverträgen vom 13. 5. 2014 folgend, geht der Bundesgerichtshof laut Aussagen der Rechtsanwälte aus Aichach davon aus, dass die Bank die streitigen Bearbeitungsentgelte ohne rechtlichen Grund erlangt hat. Die Rechtsanwälte Sandmeier & Sixta betonen, dass die Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen laut Bundesgerichtshof für Verbraucherkredite unwirksam ist.

Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Darlehensverträgen - Verjährungsfrist
Die Ansprüche auf Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Darlehensverträgen, die beide Kläger erhoben haben, waren zudem nicht verjährt. Die Rechtsanwälte aus Aichach weisen darauf hin, dass Bereicherungsansprüche grundsätzlich nach drei Jahren verjähren. Außerdem beginnt die Verjährungsfrist für die Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Darlehensverträgen am Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf die Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Darlehensverträgen entstanden ist. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Gläubiger von den entsprechenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn er alle Fakten kennt, die auf das Fehlen eines Rechtsgrundes schließen lassen. Die Rechtsanwälte Sandmeier & Sixta betonen jedoch, dass es von dieser Regelung bestimmte Ausnahmen gibt. Dies gilt nach Ansicht des BGH insbesondere dann, wenn eine unsichere Rechtslage oder eine gegenteilige Rechtsprechung vorliegt. Nachdem bis zuletzt Bearbeitungsentgelte in "banküblicher Höhe" gebilligt worden sind, konnten die Verbraucher erst erkennen, dass die Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Darlehensverträgen überhaupt möglich ist, nachdem sich im Laufe des Jahres 2011 eine neue oberlandesgerichtliche Rechtsprechung herausgebildet hatte.



Was bedeutet dies für die Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Darlehensverträgen? Ausgehend hiervon sind derzeit nur solche Rückforderungsansprüche verjährt, die vor dem Jahr 2004 oder im Jahr 2004 vor mehr als 10 Jahren entstanden sind, sofern innerhalb der absoluten - kenntnisunabhängigen - 10jährigen Verjährungsfrist vom Kreditnehmer keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen worden sind. Aus diesen Gründen ist die Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Darlehensverträgen, die vor dem Jahre 2004 abgeschlossen worden sind, nur noch bis zum 31.12.2014 möglich. Darauf weisen die Rechtsanwälte aus Aichach hin.

www.aichacher-anwaltskanzlei.de (http://www.aichacher-anwaltskanzlei.de/)

Copyright: Rechtsanwälte Sandmeier & SixtaWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwälte Sandmeier & Sixta, Aichach



PresseKontakt / Agentur:

Kunze Medien AG
Christiane Reiner
Maria-Josepha-Str. 6-8
80802 München
christiane.reiner(at)kunze-medien.de
089/38187-187
http://www.kunze-medien.de



drucken  als PDF  i.onik ist jetzt Microsoft Gold Partner Leica Camera in edler Kartonage
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 13.11.2014 - 14:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1135009
Anzahl Zeichen: 4026

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Clemens Sandmeier
Stadt:

Aichach


Telefon: 08251 / 204540

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 608 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei Darlehensverträgen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Anwaltskanzlei Sandmeier und Sixta (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Rechtsanwälte Sandmeier & Sixta aus Aichach fragen: ...
Die Rechtsanwälte Sandmeier & Sixta aus Aichach sind für ihre Klienten in verschiedenen Bereichen tätig. Erb-, Familien- und Arbeitsrecht zählt ebenso zum Aufgabengebiet, wie Sozialversicherungs-, Zivil- und Strafrecht. Der 17. August 2015 ist von überaus großer Bedeutung. Denn für je

Rechtsanwälte Sandmeier & Sixta aus Aichach informieren: ...
Erb-, Familien- und Arbeitsrecht zählt ebenso zum Aufgabengebiet, wie Sozialversicherungs-, Zivil- und Strafrecht. Die geringe Verbreitung von dem durch das Gesetz zur Verfügung gestellten Instrument der Vormundbenennung entspricht nicht der Bedeutung, welche diesem Thema für Eltern mit minder


Weitere Mitteilungen von Anwaltskanzlei Sandmeier und Sixta


i.onik ist jetzt Microsoft Gold Partner ...
Paderborn/Freiburg, 13.11.2014 - Ab sofort ist i.onik (http://www.i-onik.de/) Gold Partner OEM von Microsoft! Der Hersteller erhält diese Auszeichnung für seine herausragenden Fähigkeiten im Tablet-Segment und für das hohe Maß, mit dem die Bedürfnisse von Microsoft-Kunden erfüllt werden. Sp

City Living stellt sich vor ...
Die Firma City-Living greift auf langjährige Erfahrungen im Immobilienbereich zurück und ist ebenfalls, als Spezialist für Wohnen auf Zeit auf dem Markt etabliert. Das Modell wurde eigens von der Unternehmensgruppe entwickelt. Immobilien aus dem eigenen Bestand wurden revitalisiert und mit neu er

Storytelling im Content Marketing ...
Die Form des Storytellings ist ideal für eine erfolgreiche Content Marketing Strategie geeignet. Durch das Erzählen von Geschichten lassen sich Unternehmensinhalte auch nachhaltig in den Köpfen der Zielgruppe verankern. So wie man seinen Kindern Geschichten erzählt, um ihnen Lebensweisheiten und

Neue Ausbildung "Systemische Businessaufstellungen" in Augsburg (Bayern) ...
Augsburg, 13.11.2014: Möchten Sie als Coach und Organisationsberater Entscheidungsprobleme effektiver lösen und andere in ihrem Entscheidungsprozess besser unterstützen? Suchen Sie nach alternativen Methoden zur Diagnose von Teamdynamiken und neue Lösungsmöglichkeiten für Teamkonflikte? Möcht


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z