Titelbezeichnung kann irreführend sein

Titelbezeichnung kann irreführend sein

ID: 1138201

(PresseBox) - Im Veranstaltungsbereich gibt es viele Beteiligte und Verantwortliche. Gesetzliche Vorschriften und Regelwerke definieren dabei viele Funktionen, bspw. den Koordinator, die aufsichtführende Person oder den Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik. In der Praxis von Ausbildung, Fort- und Weiterbildung hat sich daneben eine Vielzahl von Angeboten entwickelt, bei der die Teilnehmer auch Titel erwerben können.
Bei der Wahl des Titels ist jedoch Vorsicht geboten, dass der Anbieter nicht gegen das Irreführungsverbot verstößt (§ 5 UWG): Wird durch den Titel im geschäftlichen Verkehr ein falscher Eindruck erzeugt, kann das irreführend sein. Das gilt bspw. dann, wenn potentielle Kunden meinen könnten, der Titelträger verfügt über Kompetenzen, mit denen er sich von anderen Wettbewerbern abhebt.
Das Landgericht Bonn hatte die Frage zu entscheiden, wie der Titel ?State-certified Engineer C? und die Beschreibung ?ingenieurgemäße Ausbildung? zu verstehen sei. Geklagt hatte eine Ingenieurkammer, verklagt wurde ein Berufsverband, der diesen Titel nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikation vergeben hatte. Das Gericht vertrat hier die Auffassung, dass im Gesamtkontext der geschäftliche Verkehr darüber getäuscht werde, dass die Qualifikation eines staatlichen geprüften Technikers mit der eines Ingenieurs als Hochschulabsolvent gleichzusetzen sei.
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke
Bei frei erfundenen Titeln muss also der Eindruck vermieden werden, dass andere glauben könnten, der Titel sei aufgrund besonderer staatlicher Überprüfung erfolgt oder gleiche einem staatlichen Titel oder einem anderen formellen Titel (wie Universitätsabschluss usw.). Das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot bezieht sich aber nicht nur auf den Titel selbst, sondern auch auf die Beschreibung des Titels; schließlich darf der Anbieter der Aus-, Weiter- oder Fortbildung nicht beim Teilnehmer den Eindruck erwecken, der Titel würde mehr hergeben als er tatsächlich hergibt.


Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  Kriegslüsterne US-Amerikaner produzieren Flüchtlingsmassen, für die die Europäer gefälligst ihre Häuser hergeben sollen. CHANGE! / Wiedenroths tägliche Politik-Karikatur Vorlesetag 2014: AOK-Auszubildende beteiligen sich morgen erstmals bundesweit / Lesekompetenz von Kindern durch Vorlesen fördern (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 20.11.2014 - 13:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1138201
Anzahl Zeichen: 2844

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 309 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Titelbezeichnung kann irreführend sein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem B ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z