Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geht auch von Rückerstattungsansprüchen von Bearbeitungsgebühren für Kredite zur Finanzierung unternehmerischer oder gewerblicher Tätigkeit aus. Erste Klage eingereicht.
Wie bereits mitgeteilt wurde, hat der BGH mittlerweile in gesicherter Rechtsprechung bestätigt, dass dem Kreditnehmer bei unwirksamen formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten ein Rückforderungsanspruch gegenüber der Bank, gerichtet auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr, zusteht.
Auch wenn die Rechtsprechung des BGH bislang „nur“ Verbraucherdarlehen zum Gegenstand hatte, bestehen nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Standort in Zürich, auch Rückerstattungsansprüche von Darlehensnehmern, die Kredite zur Finanzierung unternehmerischer oder gewerblicher Tätigkeiten aufgenommen haben.
Da der BGH die Unwirksamkeit von formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten mit der Regelung des § 307 Abs. 1 BGB begründet und die Unwirksamkeit nicht auf die nur für Verbraucher geltenden §§ 308 bzw. 309 BGB stützt, sind nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte auch die formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelte bei Darlehensverträgen, die Unternehmer oder Freiberufler für die Finanzierung ihrer gewerblichen Tätigkeit aufgenommen haben, unwirksam.
Diese Auffassung wurde bereits durch die Amtsgerichte Hamburg und Nürnberg bestätigt.
Nachdem in der Vergangenheit in erster Linie Verbraucher die Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren verlangt haben, lassen nunmehr auch zunehmend Unternehmer und Freiberufler ihre Darlehensverträge von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien überprüfen.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Unternehmern und Freiberuflern, die Darlehensverträge zur Finanzierung ihrer gewerblichen Tätigkeit aufgenommen haben und die der Auffassung sind, zu Unrecht Bearbeitungsgebühren bezahlt zu haben, ihre Darlehensverträge von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Steffen Liebl
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
mail: kanzlei(at)cllb.de
web: http://www.cllb.de
Datum: 05.02.2015 - 15:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1138464
Anzahl Zeichen: 2513
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.02.2015
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1835 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Berlin, München 27.11.2024 – Bereits mit Urteil vom 05.11.2024 verurteilte das OLG Naumburg den Hersteller Eurogine wegen einer gebrochenen Kupferspirale auf Schmerzensgeld in Höhe von € 5.000,00 und stellte fest, dass dieser für sämtliche Spätfolgen zu haften hat. Das Besondere an dem
Beschluss des Kammergerichts Berlin: Banken müssen Transaktionen überwachen ...
Berlin, München 12.11.2024. Das Kammergericht Berlin konkretisiert mit aktuellem Beschluss (Az. 4 U 79/23) die Pflichten von Kreditkartenausstellern. Hiernach sind diese verpflichtet, durch eine automatisierte und algorithmische Transaktionsüberwachung dafür zu sorgen, dass auffällige und für d
Deepfakes durch KI – Ein neues Zeitalter digitaler Bedrohungen. ...
Berlin, München 07.11.2024. Deepfakes sind täuschend echt wirkende, manipulierte Bild-, Video- oder Audioaufnahmen, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz generiert werden. Mit der passenden Software lassen sich leicht Stimmen oder Gesichter in Echtzeit tauschen. Deepfakes stellen damit eine s
Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte
Themenwoche "Mindestlohn" ...
Themenwoche: Mindestlohn Eine Aktion der Kreishandwerkerschaft Barnim in Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M. In der Woche vom 09.02.2015 bis 13.02.2015 erfahren Handwerksbetriebe alles rund um das Thema Mindestlohn! Von der Vertragsgestaltung mit Arbeitnehmern, Subunternehm
Schuldnerberatung Heilbronn ...
Schulden zu haben ist nichts Ungewöhnliches. Selbst Staaten, Banken und namhafte Unternehmen sind überschuldet. Daneben gelten über 6 Millionen Privatpersonen in Deutschland als überschuldet. Gründe sind häufig Arbeitslosigkeit, eine Trennung oder Scheidung von einem Partner, aber auch lange K
Weltgrößter Edelmetallkonzern nutzt das OSR®-Hinweisgebersystem ...
Um von Compliance-Verstößen (z.B. Schmiergeldzahlungen oder Kartellabreden) überhaupt erst einmal zu erfahren, richten immer mehr Unternehmen Hinweisgebersysteme ein. Diese können Mitarbeiter oder Dritte nutzen, um Verstöße gegen interne oder gesetzliche Regeln zu melden. Der weltweit füh
Esche Schümann Commichau benennt zwei Partner aus den eigenen Reihen ...
Dr. Sebastian Garbe ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und seit 2007 Mitglied des Gesellschaftsrechts-Teams bei Esche Schümann Commichau. Er berät vorwiegend mittelständische und international tätige Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen und deren Gesellschafter und Organe in all




