Lausitzer Rundschau: Sieben Kinder, sieben Stimmen
Ministerin Schwesig und das Familienwahlrecht
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Sieben Kinder, macht sieben Stimmen, plus die eigene. Da ist von der
Leyen irgendwann die Kanzlerschaft so gut wie sicher. Aber Spaß
beiseite: SPD-Familienministerin Manuela Schwesig entwickelt sich zur
Speerspitze der persönlichen, kruden Ideen. Kürzlich floppte ihr
Vorstoß einer Familienarbeitszeit von 32 Stunden pro Woche. Kanzlerin
und Wirtschaft waren alles andere als amüsiert. Jetzt also das
Familienwahlrecht, das einem Elternteil für jedes Kind eine
zusätzliche Stimme einbringt. Mal davon abgesehen, ob ein solches
Wahlrecht verfassungsrechtlich überhaupt umsetzbar ist, stellt sich
die Frage, wie das ganz praktisch funktionieren soll. Der
konservative Papa verspricht der aufbegehrenden Tochter also hoch und
heilig, das Kreuzchen auch links zu machen. Von wegen. Das
Familienwahlrecht sorgt für Missbrauch, die stellvertretende
Stimmabgabe ist nicht nachprüfbar und konterkariert damit auch
indirekt den Grundsatz des gleichen Gewichts von Stimmen. Außerdem:
Wenn einmal diese Tür geöffnet ist, werden andere auch durchgehen
wollen. Was ist beispielsweise mit Menschen, die Angehörige pflegen,
die nicht mehr wählen können? Müssen sie nicht auch bei der
Stimmabgabe deren Interessen besonders vertreten dürfen? Auf die
Spitze getrieben: Sind die, die viele Steuern zahlen, nicht
außerordentlich nützlich für die Gesellschaft? Muss sich das nicht
auch beim Wahlrecht niederschlagen? Schon ist man zurück im alten
Rom, beim Zensuswahlrecht, wo nur der wählen durfte, der genug Geld
nachweisen konnte. Schwesigs Vorstoß hilft Kindern nicht. Er ist
absurd. Wichtiger ist, den Blick auf die wirklichen Bedürfnisse von
Kindern zu richten: gute Betreuung, gute Bildung. Und viel Zuneigung.
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Datum: 21.11.2014 - 21:23 Uhr
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