Gutachten: Offenbar Fehler in derÜbersetzung?
ID: 1139353
Die Entscheidung über die Verfahrenseröffnung wird sich wohl noch weiter hinausziehen, mittlerweile ist schon das kommende Jahr angepeilt.
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke
Heutzutage findet vielfach Korrespondenz in verschiedenen Sprachen statt, auch Verträge werden oft in verschiedenen Sprachen geschlossen. Gibt es mehrere Sprachversionen, z.B. gibt es den Originalvertrag in deutsch, der aber für den Vertragspartner bspw. ins Englische übersetzt wurde, dann ist empfehlenswert, im Vertrag auch zu vereinbaren, welche Sprachversion im Zweifel Vorrang haben soll ? nämlich genau dann, wenn die Übersetzung nicht genau das wiedergibt, was eigentlich gemeint ist.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
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Datum: 24.11.2014 - 12:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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