Neue Westfälische (Bielefeld): Novelle des Landesjagdgesetzes in NRW
Interessengesteuert
Florian Pfitzner, Düsseldorf
ID: 1142151
überraschend. Weit mehr als zwei Drittel der Menschen in
Nordrhein-Westfalen sprechen sich dafür aus, Jägern das Schießen von
freilaufenden Katzen zu verbieten. Um das überwältigende Votum zu
verstehen, ist es ratsam, sich die Fragestellung anzusehen. Korrekt
wird dabei vorab erklärt, dass es den Jägern bisher erlaubt sei,
Katzen zu erschießen, die in einer Entfernung von mehr als 200 Metern
vom nächsten Haus "angetroffen werden". Meistens sind die Katzen bei
der Gelegenheit auf Beutezug. So töteten Jäger in der vorigen Saison
immerhin 7.600 Katzen, davor waren es sogar mal 10.000. Jetzt kündigt
die Landesregierung ein Abschussverbot an, erläutern die
Meinungsforscher im Auftrag der Grünen in ihrer Hinführung, um direkt
und ohne weitere Differenzierung zu fragen, wie man zu diesem
Vorhaben stehe. Welcher unbeteiligte Haustierfreund möchte der
Gesetzesnovelle da nicht zustimmen? Der Landesjagdverband führt
hingegen stets das nachvollziehbare Argument an, dass es keinen
geteilten Tierschutz geben kann, dem die freilebende Tierwelt egal
ist. Nach seiner Auskunft ist allein eine rastlose Katze in der Lage,
bis zu 1.000 Kleintiere zu erlegen. Am Ende ist auch diese wilde
Statistik interessengesteuert.
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Datum: 30.11.2014 - 20:00 Uhr
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