Neue Mess- und Eichverordnung: Eichämter sorgen weiter für unabhängige Prüfung
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Messwesen in Deutschland", kommentierte Ronald Kraus, Vorsitzender
des BTE - Gewerkschaft Mess- und Eichwesen, die Verabschiedung der
Mess- und Eichverordnung durch den Bundesrat in Berlin am 28.
November 2014 in Berlin. Das Eichgesetz und die nun beschlossene
Verordnung treten zum 1.Januar 2015 in Kraft und bringen gravierende
Veränderungen für Verbraucher sowie Messgeräteverwender- und
hersteller. Insbesondere beim erstmaligen Inverkehrbringen von
Messgeräten überträgt der Gesetzgeber den Herstellern mehr
Verantwortung. Die innerstaatliche Bauartzulassung und die
Ersteichung von national geregelten Messgeräten werden ab dem
1.1.2015 durch eine Konformitätsbewertung ersetzt. Die bisherige
Ersteichung durch die Eichämter entfälllt.
Die Nacheichung von verwendeten Messgeräten in periodischen
Abständen bleibt im bisherigen Umfang den Eichbehörden der Länder und
den staatlich anerkannten Prüfstellen vorbehalten. Für den Erhalt der
regelmäßigen Nacheichung durch eine unabhängige neutrale Behörde
hatte sich der BTE immer stark gemacht und allen Widerständen
getrotzt.
"Gleichzeitig kommen nun neue wichtige Aufgaben auf unsere
Techniker und Ingenieure zu, so dass wir dringend Verstärkung
brauchen", so Kraus.
Die Eichämter und die staatlich anerkannten Prüfstellen sind für
eine Vielzahl von Messgeräten zuständig - von A wie Abgasmessgeräten
in Kfz-Werkstätten, Elektrizitäts- und Gaszählern, Taxameter, Waagen
bis Z wie Zapfsäulen.
Pressekontakt:
Kontakt:
BTE - Gewerkschaft Mess- und Eichwesen
Bundesvorsitzender Ronald Kraus
Telefon(08233)60994
E-Mail: bte@bte.dbb.de
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Datum: 01.12.2014 - 10:57 Uhr
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