Neue rechtliche Rahmenbedingungen für das Sicherheitsgewerbe: "Die Politik muss unsere Branche endlich auf die Prioritätenliste nehmen" / Reform der Gewerbeordnung und spezialgesetzliche Regelungen
ID: 1143759
Flüchtlingsunterkünften beschäftigen die erforderlichen Konsequenzen
weiter die öffentliche Diskussion. Hierzu hat der Bundesverband der
Sicherheitswirtschaft (BDSW) mit seinem 12-Punkte-Programm die
Eckpfeiler für neue Sicherheitsstandards in Asylbewerberunterkünften
dargelegt. Dabei geht es u. a. um die Eignungskriterien mit Blick auf
Organisation und Personal der einzusetzenden Dienstleister, die
Überprüfung der Sicherheitskräfte, Planung und Umsetzung
entsprechender Aufträge sowie die erforderliche Entlohnung.
Gleichzeitig unterstreichen nicht zuletzt diese unentschuldbaren
Vorkommnisse zusätzlich die Notwendigkeit veränderter gesetzlicher
Rahmenbedingungen für das Sicherheitsgewerbe.
Mit Blick auf den geforderten neuen rechtlichen Rahmen für das
Sicherheitsgewerbe sieht BDSW-Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Olschok
insbesondere die Bundesregierung in der Pflicht. Sie habe sich
bereits im Koalitionsvertrag selbst das Ziel gesteckt, an
Sicherheitsdienstleister verbindliche Anforderungen zu stellen.
"Leider hat sie ihre eigenen Vorgaben bisher nicht ansatzweise
aufgegriffen. Wir hoffen, dass unsere Vorschläge jetzt endlich zum
Tragen kommen und die Politik das Sicherheitsgewerbe auf die
Prioritätenliste nimmt", unterstreicht Dr. Olschok. Diese erhebliche
Relevanz hebt auch Hans-Helmut Janiesch, Mitglied des KÖTTER
Sicherheitsbeirates und Leitender Polizeidirektor/Kriminaldirektor i.
R. hervor. "Wir brauchen verbindliche Regelungen, durch die
'schwarzen Schafen' endgültig das Handwerk gelegt wird."
Im Mittelpunkt stehen Reformen bezüglich der seit 1927 für die
Sicherheitsbranche geltenden Gewerbeordnung. "Den aktuellen
Herausforderungen der inneren Sicherheit wird diese seit fast 90
Jahren geltende Grundlage an vielen Stellen immer weniger gerecht",
sagt Janiesch. "Darauf müssen wir entsprechend reagieren." Konkrete
Vorschläge hierzu sowie zur Schaffung spezialgesetzlicher Regelungen,
z. B. mit Blick auf die Sicherheit Kritischer Infrastrukturen oder
den Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV), liegen seit Langem auf dem
Tisch. So habe z. B. die Innenministerkonferenz (IMK) zuletzt im Jahr
2013 beschlossen, die Anforderungen an Unternehmen im privaten
Sicherheitsgewerbe u. a. durch Änderungen im Gewerberecht zu erhöhen.
"Jetzt geht es darum, dies gesetzgeberisch auszufeilen, zu
verabschieden und dann in der Praxis umzusetzen", betont Janiesch.
Zentraler Bestandteil ist die Verschärfung der
Zugangsvoraussetzungen zum Sicherheitsgewerbe. Statt der zurzeit als
Mindestvorgabe geltenden 40-stündigen Unterrichtung bei den
Industrie- und Handelskammern (IHK) fordert der BDSW, dass - bis auf
wenige Ausnahmen - alle Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter
die Sachkundeprüfung bei den IHK zu erbringen haben. Diese besteht
aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einem mündlichen
Teil von zirka 15 Minuten. Gegenstand sind folgende Sachgebiete:
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich
Gewerberecht und Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf-
und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Umgang mit
Menschen sowie Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Pressekontakt:
KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen
Carsten Gronwald
Pressesprecher
Wilhelm-Beckmann-Straße 7
45307 Essen
Tel.: (0201) 2788-126
Carsten.Gronwald@koetter.de
BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT
Silke Wollmann
Pressereferentin
Norsk-Data-Straße 3
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T. +49 6172 948063
wollmann@bdsw.de
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Datum: 03.12.2014 - 12:24 Uhr
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